Im Prozess um den gewaltsamen Tod einer 55-jährigen Frau in Lauterbach hat der Staatsanwalt eine lebenslange Freiheitsstrafe für das angeklagte Vermieter-Paar gefordert. Außerdem solle das Gericht die besondere Schwere der Schuld festgestellt und die Haft beider Angeklagten fortgesetzt werden, sagte Oberstaatsanwalt Thomas Hauburger in seinem Plädoyer vor dem Landgericht Gießen.
Angeklagt sind die 45-jährige Frau und ihr 59-jähriger Lebensgefährte wegen Körperverletzung mit Todesfolge sowie gemeinschaftlichen Mordes durch Unterlassen. Laut Anklage sollen sie die 55-Jährige, die das Down-Syndrom hatte, unter einem Vorwand in ein Haus im Lauterbacher Ortsteil Wernges gelockt, haben. Mit ihrem Einzug im November 2023 als Mieterin habe das "Martyrium" der Frau begonnen, bis sie schließlich nach 68 Tagen gestorben sei, sagte Hauburger.
"Menschenverachtende Erniedrigungen"
So sollen die Angeklagten die Frau eingesperrt und ihre Tür mit Panzertape verklebt haben. Auch "menschenverachtenden Erniedrigungen" sowie körperlichen Übergriffen wie Schlägen gegen den Kopf soll sie ausgesetzt gewesen sein. Schließlich soll das Vermieter-Paar sie getötet haben, um vorangegangene mutmaßliche Straftaten zu verdecken.
Das belegen aus Sicht der Staatsanwaltschaft auch Tausende Chatnachrichten, die bei den Ermittlungen ausgewertet wurden. Zudem zitierte Hauburger Aussagen der zahlreichen Zeugen, die während des Prozesses gehört wurden. Demnach sollen der 55-Jährigen gegenüber Aussagen gefallen sein wie "Wenn Du Dich nicht änderst, landest Du unter dem Weg."
Verteidigerin sieht Körperverletzung mit Todesfolge
Weil die Angeklagten zum Schwimmen hätten gehen wollen, sollen sie der Frau am 20. Januar 2024 laut Staatsanwaltschaft mindestens 77 Tabletten verschiedener Psychopharmaka gegeben haben. Die Frau soll dadurch das Bewusstsein verloren haben. Das Paar soll jedoch entschieden haben, keine ärztliche Hilfe zu holen. Daraufhin soll die Frau am 23. Januar 2024 gestorben sein.
Die Verteidigerin der 45-Jährigen sagte in ihrem Plädoyer, ihre Mandantin sei davon ausgegangen, dass die 55-Jährige wieder aufwache. Zudem fehle ein Vorsatz für die Tat. Eine Körperverletzung mit Todesfolge habe sich aber während des Prozesses als klar dargestellt, daher plädierte sie auf eine zeitige Freiheitsstrafe nach Ermessen des Gerichts. Ähnlich äußerte sich die zweite Verteidigerin der Frau: Ihre Mandantin sei nicht davon ausgegangen, dass die 55-Jährige stirbt, sagte sie.