Mordverdacht 51-Jähriger steht wegen Mordes am Neuen der Ex vor Gericht

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, den Ehemann seiner Exfreundin erschossen zu haben. Foto: Andrea Löbbecke/dpa
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, den Ehemann seiner Exfreundin erschossen zu haben. Foto
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Der Angeklagte soll von seinem eigenen Sohn in die Wohnung gelassen worden sein. Dort erschoss der Mann laut Anklage den Ehemann seiner Ex-Freundin. Nun beginnt der Prozess.

Hat ein 51 Jahre alter Angeklagter den Ehemann seiner Ex-Freundin in Wiesbaden heimtückisch erschossen? Diese Frage soll vor dem Landgericht in Wiesbaden geklärt werden. Der Vorwurf laute auf Mord, sagte Staatsanwältin Sabine Kolb-Schlotter zum Prozessauftakt. Die Tat geschah laut Anklage im Februar 2025 in einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus, wo die Frau mit ihrem neuen Partner und zwei Söhnen lebte.

Von den beiden Kindern stammt eines aus der Beziehung mit dem 51-Jährigen, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte. Dieser zehnjährige Sohn öffnete seinem Vater die Tür und ließ ihn in die Wohnung. Der Angeklagte habe dann mit einer Pistole vier Schüsse auf sein Opfer abgefeuert, das im Wohnzimmer vor dem Fernseher saß, sagte die Staatsanwältin. Der 42-Jährige starb kurze Zeit später noch in der Wohnung an schweren inneren Verletzungen. Am Rande des Prozesses nannte Kolb-Schlotter Eifersucht als mögliches Tatmotiv.

Tatwaffe soll illegal im Besitz des Täters gewesen sein

Der Verdächtige war kurz nach der Tat festgenommen worden, er sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Die Waffe besaß er der Anklage zufolge illegal. Laut Staatsanwaltschaft haben sowohl Täter als auch Opfer die türkische Staatsbürgerschaft.

Die Anwältin Juliane Wagner vertritt in der Nebenklage die Ehefrau des Getöteten. "Nicht nur sie hat die Tat miterleben müssen, sondern auch ihre beiden Söhne", sagte die Familien- und Strafrechtlerin. "Meine Mandantin ist durch die Tat schwer traumatisiert, sie ist in psychiatrischer und psychologischer Behandlung." Es sei nicht abzusehen, ob und wann sie sich fangen werde. Der zehnjährige Sohn leide ebenfalls nach wie vor massiv unter den Folgen der Tat, sagte Wagner.

Der Prozessbeginn verzögerte sich zunächst, da der Anwalt des Angeklagten einen Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende Richterin stellte. Als Grund nannte er unter anderem organisatorische Mängel. Ein wichtiger Plan zur Reihenfolge der geplanten Zeugenvernehmungen sei den Prozessbeteiligten nicht rechtzeitig zugesandt worden.

dpa

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