Reform des Jagdrechts
Kritiker laufen Sturm gegen neues hessisches Jagdrecht

Naturschützer sehen "aktuell keinen vernünftigen Grund", Hermeline zu fangen und zu töten. (Archivbild) Foto: Karl-Josef Hildenb
Naturschützer sehen "aktuell keinen vernünftigen Grund", Hermeline zu fangen und zu töten. (Archivbild) Foto
© Karl-Josef Hildenbrand/dpa
Hessen will mehreren Wildtieren stärker auf den Pelz rücken. Die Jagd etwa auf Iltis und Baummarder ist ab dem 1. April erlaubt. Naturschützer sehen EU-Recht verletzt.

Hessen lockert zum 1. April das Jagdrecht - und löst damit eine Welle der Empörung bei Natur- und Tierschützern aus. Die vorgesehene Bejagung der kleinen Säugetiere Baummarder und Iltis verstoße gegen EU-Recht, kritisiert der Experte Mark Harthun vom Naturschutzbund (Nabu) Hessen. Sie seien einer EU-Richtlinie zufolge geschützt und dürften nur bei einem nachgewiesenen "günstigen Erhaltungszustand" bejagt werden. Diese Voraussetzung gebe es für Hessen nicht. "Wir denken über rechtliche Schritte nach", sagte Harthun.

Der Iltis werde in der Roten Liste Hessens als stark gefährdet gelistet. Gründe dafür seien schwindende Lebensräume, mehr Straßenverkehr sowie der Verlust von Nahrungsgrundlagen und Umweltgifte, erklärt der Experte. Der Baummarder gelte in Hessen als "mäßig häufig". Für seinen Bestand sähen die Prognosen langfristig schlecht aus. "Auch für das Mauswiesel und das Hermelin gilt: Für alle vier Arten gibt es aktuell keinen vernünftigen Grund, sie zu fangen und zu töten", ergänzt Harthun. 

"Über den Erhaltungszustand von Hermelin und Mauswiesel ist derzeit wenig bekannt." Die vom Land ins Feld geführten Gründe für eine Bejagung, angebliche Hilfe für Bodenbrüter und Singvögel, seien fachlich nicht haltbar, sagt der Geschäftsführer Naturschutz beim Nabu. Die Vögel benötigten vielmehr einen besseren Schutz ihrer Lebensgrundlagen. Das Mauswiesel sei ein nützliches Tier für Landwirte, da es Mäuse fresse, ergänzte Harthun. Derzeit gebe es sogar Kampagnen speziell zum Schutz der Marderart.

Auch nach den Worten der Naturschutzreferentin vom BUND Hessen, Josephin Bruhn, gibt es keinen vernünftigen Grund etwa für eine Jagd auf den Baummarder. Er richte keine Schäden an und gefährde keine anderen Tierarten. Eine Bejagung würde die Populationen in ihrem Bestand gefährden, warnt Bruhn. 

Beide Experten sehen es äußerst kritisch, dass Hessen für einige Vogelarten wie Elster und Rabenkrähe die Jagdzeit verlängert. Auch dies verstoße gegen EU-Recht, lautet die Einschätzung. Denn nach der EU-Vogelschutzrichtlinie dürfe nicht während der Brut- und Aufzuchtzeit gejagt werden, ergänzte Harthun. Beim Rebhuhn, dem Vogel des Jahres 2026, sei eine Bejagung geradezu absurd: "Es fließen in vielen Teilen Deutschlands Steuergelder für größere und kleinere Rebhuhn-Projekte in den Schutz der Art, auch in Hessen."

Bruhn bekräftigt, die Bejagung von Elstern und Rabenkrähen sei ökologisch nicht gerechtfertigt. "Bislang konnte kein signifikanter Einfluss von Rabenvögeln auf die Bestände von Singvögeln oder Bodenbrütern wissenschaftlich nachgewiesen werden." Eine Bejagung, die auf bloßen Vermutungen über negative Auswirkungen Arten basiere, entbehre jeder fachlichen Grundlage. 

Vielmehr bestehe das Risiko, bestehende ökologische Gleichgewichte unnötig zu stören. "Statt auf jagdliche Eingriffe zu setzen, sollte der Fokus auf dem Schutz, der Wiederherstellung und der Pflege vielfältiger, strukturreicher Lebensräume liegen", betont Bruhn.

Minister: Bedürfnisse der Jägerschaft stehen im Mittelpunkt 

Hessens Jagdminister Ingmar Jung (CDU) sieht mit dem reformierten Jagdrecht "Jagd und Hege durch die tausenden Jägerinnen und Jäger ... deutlich gestärkt". Zahlreiche Jagdzeiten würden an wildbiologische Erfordernisse angepasst. Die modernisierten Regeln seien "praxisnah, rechtssicher und mit klarem Blick auf die tatsächlichen Anforderungen in Wald und Flur". Für Baummarder, Iltis, Hermelin und Mauswiesel gab es in Hessen bislang keine Jagdzeiten. Künftig gilt die Verordnung des Bundes, die für verschieden lange Phasen eine Jagd auf diese Arten erlaubt.

"Im Mittelpunkt der Novelle stehen praxisgerechte Jagdzeiten, mehr Handlungsspielräume für unsere Jägerinnen und Jäger, der Schutz des Eigentums, sachgerechte Anpassungen bei der Fallenjagd sowie eine maßvolle Reform der Jägerprüfung", erläuterte das Jagdministerium zum Beginn der neuen Jagdsaison am 1. April. Demnach entfällt bei der Fallenjagd die verpflichtende tägliche Vor-Ort-Kontrolle, wenn Fallen mit einem zuverlässigen elektronischen Meldesystem ausgestattet sind. Im Falle eines Fangs bleibt die unverzügliche Kontrolle verpflichtend. 

Grüne kritisieren "Freude am Töten"

Das Urteil der Grünen Landtags-Opposition zum neuen hessischen Jagdrecht fällt vernichtend aus: Die Entscheidung des Ministers etwa für die Iltis-Jagd entbehre jeglicher wissenschaftlicher Grundlage, kritisierte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Vanessa Gronemann. Baummarder und das Mauswiesel seien als Mäusejäger sogar Nützlinge in der Land- und Forstwirtschaft. "Wer sie schießt, tut das nur aus Freude am Töten, denn eine Verwendung finden die erlegten Tiere nicht."

dpa