Ein Polizist aus Mecklenburg-Vorpommern, gegen den im Zusammenhang mit dem rechtsextremen Prepper-Netzwerk "Nordkreuz" ermittelt wurde, kann nach einer Gerichtsentscheidung aus dem Polizeidienst entfernt werden. Eine entsprechende Disziplinarklage des Polizeipräsidiums Rostock beim Verwaltungsgericht Greifswald hatte Erfolg. Das Urteil vom vergangenen Donnerstag ist noch nicht rechtskräftig, wie eine Gerichtssprecherin sagte.
Der Beamte soll in Verbindung mit dem Netzwerk gestanden haben. Die für die Klage maßgeblichen Erkenntnisse wurden unter anderem bei Durchsuchungen im Zusammenhang mit dem Netzwerk 2017 gewonnen, wie das Gericht bestätigte. Demnach wurden bei dem heute 54-Jährigen etwa 3.000 Schuss ungesicherte Munition gefunden. Bereits 2023 wurde er deshalb zu einer Geldstrafe verurteilt.
Berufung möglich
Der Beamte war den Angaben zufolge zuletzt vom Dienst suspendiert, erhielt aber weiterhin Bezüge. Sollte das jüngste Urteil rechtskräftig werden, würde der Mann mit dem Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis den Anspruch auf Dienstbezüge und Versorgung verlieren. Er kann beim Oberverwaltungsgericht Greifswald in Berufung gehen.
Eine Begründung der Entscheidung kann laut Verwaltungsgericht Greifswald derzeit noch nicht mitgeteilt werden, da das Urteil in Abwesenheit der Beteiligten verkündet worden sei und die schriftlichen Urteilsgründe noch nicht vorlägen.
Auf Anfrage sagte der Beamte, er lehne den Vorwurf ab, Teil eines rechtsextremen Prepper-Netzwerks gewesen zu sein. Die jüngste Gerichtsentscheidung sei ihm bislang nicht bekannt, weshalb er auch nichts zu einer möglichen Berufung sagen könne.
Kritik am zeitlichen Verzug
Aus Reihen der Grünen und der Linken im Schweriner Landtag kam Kritik an dem zeitlichen Verzug. Es sei schwer nachzuvollziehen, dass der Beamte erst mehr als acht Jahre nach den Durchsuchungen dienstrechtliche Konsequenzen zu spüren bekomme, monierte der innenpolitische Sprecher der Linksfraktion, Michael Noetzel. "Das derzeitige Disziplinarrecht sieht jedoch diesen langwierigen Weg vor." Es müsse dem Dienstherrn möglich sein, derartige Fälle so schnell wie möglich, und zwar per Verfügung zu ahnden.

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Constanze Oehlrich, innenpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, äußerte sich ähnlich. "Wir Bündnisgrüne haben bereits vor zwei Jahren einen Gesetzentwurf vorgelegt, um Verfahren dieser Art zu beschleunigen: die Entfernung aus dem Dienst per Verwaltungsakt."