Gesundheit
AOK: Drei von vier Kinderkrankentagen entfallen auf Frauen

Wenn ein Kind krank ist, bleiben in MV Frauen deutlich häufiger zu Hause als Männer. (Symbolbild) Foto: Fernando Gutierrez-Juare
Wenn ein Kind krank ist, bleiben in MV Frauen deutlich häufiger zu Hause als Männer. (Symbolbild) Foto
© Fernando Gutierrez-Juarez/dpa

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Wenn ein Kind krank ist, können Eltern zu Hause bleiben. Kinderkrankentage sind zwischen den Geschlechtern noch sehr ungleichmäßig verteilt.

Frauen nehmen in Mecklenburg-Vorpommern weiterhin deutlich häufiger Kinderkrankentage als Männer. 74 Prozent der Kinderkrankentage von Versicherten der AOK-Krankenkasse wurden im vergangenen Jahr von Frauen genommen, 26 Prozent von Männern, wie das Wissenschaftliche Institut der AOK nach eigenen Versichertendaten ermittelte. Der Männeranteil liegt damit den Angaben zufolge leicht unter dem Bundesschnitt von 27 Prozent. 

Am niedrigsten ist die Männerquote bei den Kinderkrankentagen AOK-Angaben zufolge mit 23 Prozent in Bayern, am höchsten mit 31 Prozent in Sachsen. MV liegt im unteren Mittelfeld. In den vergangenen Jahren ist der Männeranteil bei den Kinderkrankentagen in MV nur leicht gestiegen – 2015 waren es 22,1 Prozent. Die AOK hat eigenen Angaben zufolge 340.000 Versicherte im Nordosten. 

Höchststand in Corona-Pandemie

Insgesamt ist die Zahl der Kinderkrankentage, die AOK-Versicherte aus MV genommen haben, gesunken. Auf 100 anspruchsberechtigte Versicherte kamen im vergangenen Jahr 60 Kinderkrankentage – neun Tage weniger als 2024. Der Höchststand wurde 2022 während der Corona-Pandemie mit 93 Tagen erreicht. 

„Wenn ein Kind krank ist, springt in den meisten Familien in MV weiterhin die Mutter ein. Ich würde mir wünschen, dass Väter ihren Anspruch auf Kinderkrankentage selbstverständlicher nutzen und Arbeitgeber diese Aufteilung aktiv unterstützen“, sagte AOK-Vorstandsvorsitzende Daniela Teichert. 

Höherer Anspruch bei mehreren Kindern

Die Krankenkasse wies darauf hin, dass der rechtliche Anspruch auf Kinderkrankentage jedem gesetzlich versicherten Elternteil gleichermaßen zusteht. In einer Familie mit einem Kind hat jeder Elternteil demnach Anspruch auf 15 Arbeitstage Kinderkrankengeld, Alleinerziehende auf 30 Tage. Bei mehreren Kindern erhöht sich der Anspruch.

dpa