Auch die Live-Übertragung von Videos erlaubt Verkehrsteilnehmern nicht, sich oder andere im Straßenverkehr zu gefährden. Darauf weist die Polizei angesichts des Falls eines 41-Jährigen hin, der in Binz auf der Insel Rügen laut Zeugen mit einem Stock in der Hand und einer daran montierten Kamera vor Autos gesprungen ist.
Die Polizei forderte ihn auf, seine Videoaufnahme einzustellen. Er habe daraufhin entgegnet, dass er nicht filme, sondern live sende. Die Beamten stellten die sogenannte Actionkamera sicher. Gegen den Mann werde wegen des Verdachts des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr ermittelt.
"Livestreams oder Videoaufnahmen rechtfertigen kein gefährliches Verhalten", betonte die Polizei. Wer andere Verkehrsteilnehmer gefährde, ob für Videos, Fotos oder Livestreams, mache sich strafbar. Das Betreten der Fahrbahn außerhalb gesicherter Bereiche sei lebensgefährlich und könne zu schweren Unfällen führen. "Digitale Inhalte rechtfertigen keine Gesetzesverstöße." Riskante Aktionen für Online-Aufnahmen würden konsequent verfolgt.