Von Sommer an gilt erstmals ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder. Viele Eltern fragen sich nun: Was bedeutet das konkret für meine Familie? Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.
Was ändert sich ab dem neuen Schuljahr?
Mit Beginn des Schuljahres 2026/27 haben zunächst alle Kinder der ersten Klassen Anspruch auf Ganztagsbetreuung. In den folgenden Jahren wird der Anspruch schrittweise ausgeweitet. Ab dem Schuljahr 2029/30 gilt er dann für alle Grundschulkinder bis einschließlich Klasse vier.
Grundlage ist das bundesweite Ganztagsförderungsgesetz. Der Rechtsanspruch soll nach Angaben des Bundes vor allem eine Betreuungslücke schließen, die für viele Familien nach der Kita-Zeit entsteht.
Wie umfangreich muss das Angebot sein?
Der Anspruch umfasst laut Gesetz an fünf Werktagen jeweils acht Stunden Betreuung. Dabei zählt die Unterrichtszeit mit. Außerdem darf es pro Jahr höchstens vier Wochen Schließzeit in den Ferien geben. Die Ferienbetreuung selbst wird allerdings nicht von den Schulen organisiert, sondern von den örtlichen Trägern der Jugendhilfe.
Wer hat Anspruch?
Der Anspruch gilt grundsätzlich für alle Kinder im Grundschulalter. Dazu gehören auch Schülerinnen und Schüler an Förderschulen im Primarbereich. Kinder im Schulkindergarten haben dagegen zunächst noch keinen Anspruch, da sie um ein Jahr vom regulären Schulbesuch zurückgestellt wurden. Sie können aber bereits an außerunterrichtlichen Angeboten teilnehmen.
Wie soll die Betreuung in Niedersachsen organisiert werden?
Niedersachsen setzt vor allem auf Ganztagsgrundschulen. Nach Angaben des Kultusministeriums gibt es bereits nahezu flächendeckend Ganztagsschulen. Ergänzt wird das System vielerorts durch Horte oder Mischmodelle aus Schule und Hort.
Die Kommunen entscheiden vor Ort, welche Lösungen genutzt werden. Möglich sind auch Kooperationen mit Vereinen, Musikschulen, Hilfsorganisationen oder anderen Partnern. Das Kultusministerium spricht von einer "multiprofessionellen Zusammenarbeit". Der Ganztag solle nicht nur Betreuung sein, sondern Unterricht und außerunterrichtliche Angebote miteinander verbinden.
Was ist eigentlich eine Ganztagsschule?
Nach der Definition der Kultusministerkonferenz müssen Ganztagsschulen an mindestens drei Tagen pro Woche ein Angebot von täglich sieben Zeitstunden machen. Außerdem müssen sie ein Mittagessen anbieten.
Die Angebote stehen unter Verantwortung der Schulleitung und sollen inhaltlich mit dem Unterricht zusammenhängen. Typisch sind etwa Sport-, Musik-, Kultur- oder Förderangebote am Nachmittag. Ziel ist nach Angaben des Kultusministeriums ein Tagesrhythmus mit Wechseln zwischen Lern-, Bewegungs- und Entspannungsphasen.
Müssen Eltern für die Betreuung bezahlen?
Die außerunterrichtlichen Angebote an Ganztagsgrundschulen sind grundsätzlich kostenlos. Kosten können allerdings etwa für das Mittagessen oder bestimmte Materialien entstehen. Für die Organisation des Mittagessens sind die Schulträger zuständig, also meist die Kommunen. Eine Pflicht zum Bau einer Mensa gibt es laut Ministerium aber nicht. Teilweise werden auch andere Lösungen genutzt.
Gibt es überhaupt genug Plätze?
Das ist eine der zentralen Fragen. Niedersachsen sieht sich nach Angaben des Kultusministeriums vergleichsweise gut vorbereitet, weil bereits viele Schulen Ganztagsangebote haben. Zum neuen Schuljahr sollen weitere 237 Schulen Ganztagsangebote einführen, darunter 221 Grundschulen. Insgesamt werden damit nach Angaben des Ministeriums mehr als 85 Prozent der öffentlichen allgemeinbildenden Schulen in Niedersachsen Ganztagsschulen sein.
Gleichzeitig räumt das Land ein, dass die Umsetzung komplex ist. Kultusministerin Julia Willie Hamburg (Grüne) hatte bereits im vergangenen Jahr erklärt, dass zum Start nicht überall sofort perfekte Bedingungen herrschen würden. Manche Schulen müssten zunächst improvisieren.
Welche Rolle spielen Vereine und andere Partner?
Eine große. Ganztagsschulen arbeiten häufig mit Sportvereinen, Musikschulen, Jugendverbänden oder Hilfsorganisationen zusammen. Das Kultusministerium betont, dass gerade diese Kooperationen die Vielfalt der Angebote sichern sollen.
Seit dem Schuljahr 2024/25 können dafür auch Anbieter eingebunden werden, die keine gemeinnützigen Zwecke verfolgen. Die Schulleitung entscheidet jeweils selbst über den Einsatz von Personal und Kooperationspartnern.
Was passiert, wenn Eltern keinen Platz bekommen?
Der Rechtsanspruch richtet sich grundsätzlich gegen die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Erhalten Eltern keinen Platz, können sie Widerspruch einlegen. Bleibt der Anspruch weiter unerfüllt, ist auch eine Klage möglich. Unter Umständen können Eltern dabei auch Schadenersatz geltend machen – etwa bei Verdienstausfällen oder zusätzlichen Betreuungskosten.
Warum gilt der Ganztag als so wichtig?
Ganztagsschulen sollen nach Vorstellung des Kultusministeriums bessere Bildungschancen ermöglichen und Kinder individueller fördern. Gleichzeitig soll der Ganztag Familien entlasten und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessern.
Gerade berufstätige Eltern sollen stärker auf verlässliche Betreuung setzen können. Ein weiteres Ziel ist mehr Bildungsgerechtigkeit – etwa durch zusätzliche Förderangebote oder gemeinsame Aktivitäten am Nachmittag.