Kommunalwahlen
Bürgermeister schon mit 18? Jugendkommission fordert Reform

Bisher gilt für Hauptverwaltungsbeamte wie Bürgermeister und Landräte in Niedersachsen ein Mindestalter von 23 Jahren. (Symbolbi
Bisher gilt für Hauptverwaltungsbeamte wie Bürgermeister und Landräte in Niedersachsen ein Mindestalter von 23 Jahren. (Symbolbild) Foto
© Hauke-Christian Dittrich/dpa
Schon 18-Jährige sollen Bürgermeister oder Landrätin werden dürfen – das fordert die niedersächsische Kinder- und Jugendkommission. Wie das Gremium den Vorstoß begründet.

Niedersachsens Kinder- und Jugendkommission wirbt für eine Absenkung des Mindestalters für Bürgermeister und Landräte. Statt wie bisher erst mit 23 Jahren sollten Kandidatinnen und Kandidaten künftig schon ab 18 Jahren zugelassen werden, da volljährige junge Menschen mit der derzeitigen Regelung von der Wählbarkeit ausgeschlossen würden.

Eine Absenkung des Mindestalters könne auch helfen, genügend Bewerberinnen und Bewerber für die Wahlen zu finden, argumentierte Ben Meisborn, Mitglied der Kinder- und Jugendkommission. Zudem sei die Altersgrenze von 23 Jahren willkürlich, weil sie in der deutschen Rechtsordnung ansonsten kaum vorkomme. Gleichzeitig mache eine Rechtsänderung noch keinen 18-Jährigen automatisch zum Bürgermeister. "Am Ende müssen die Wählerinnen und Wähler entscheiden, wen sie für geeignet halten."

Bundeskanzler ja – Bürgermeister nein?

Die bisherige Altersgrenze werde damit begründet, dass es für die Ämter einer gewissen Lebenserfahrung bedürfe. "Wenn wir uns aber anschauen, dass 18- bis 22-Jährige nach deutschem Recht Minister, Ministerpräsident oder Bundeskanzler werden können, und wir sie gleichzeitig von unseren Rathäusern ausschließen, muss ich mich schon fragen, ob das in der Konsequenz noch logisch ist", sagte Meisborn.

Die Grünen-Landtagsabgeordnete Swantje Schendel sprach von einem wichtigen Impuls für mehr demokratische Teilhabe junger Menschen. "Andere Bundesländer zeigen bereits, dass herausgehobene politische Ämter in die Hände junger Menschen gelegt werden können. Denn: Auch junge Menschen gehen mit politischer Macht verantwortungsvoll um", sagte sie.

Die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen bereiten derzeit eine Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes vor. Unter anderem soll das Mindestalter für die Wählbarkeit in kommunale Vertretungen von 18 auf 16 Jahre gesenkt werden.

dpa