Im Prozess um eine Messerattacke in einer Flüchtlingsunterkunft in Bremen hat ein 56-jähriger Mann vor dem Landgericht den Angriff auf einen Zimmernachbarn eingeräumt. Eine Tötungsabsicht bestritt der Ukrainer in einer von seinem Anwalt vorgelesenen Erklärung. Er habe das Opfer lediglich als Strafe für einen mutmaßlichen Diebstahl verletzen wollen.
Die Staatsanwaltschaft geht dagegen von versuchtem Mord aus. Der Angeklagte soll an einem Morgen im Dezember 2024 aus Heimtücke versucht haben, mit einem Messer in Tötungsabsicht in den Hals seines Zimmernachbarn zu stechen. Nur weil sich das Opfer bewegt habe, sei es dazu nicht gekommen. Das Opfer, das ebenfalls aus der Ukraine stammt, erlitt eine zehn Zentimeter lange Schnittwunde an der linken Wange. Laut Anklage musste im Krankenhaus eine Notoperation durchgeführt werden.
Widersprüchliche Angabe über Grad der Verletzung
Dem gegenüber stand die Zeugenaussage eines Polizisten, der den Verletzten ins Krankenhaus begleitet hatte. Der Beamte sprach von einer "oberflächlichen Schnittverletzung" an der Wange. Nach der ambulanten Behandlung sei der Verletzte wieder entlassen worden.
In der von der Verteidigung vorgelesenen Erklärung hieß es, unmittelbar vor der Messerattacke habe der Angeklagte entdeckt, dass ihm Geld gestohlen worden sei. Er habe sofort seinen Zimmernachbarn verdächtigt. Weil er unter Alkoholeinfluss gestanden habe, habe er seinen Landsmann für den mutmaßlichen Diebstahl bestrafen wollen. Den Hals habe er nicht treffen wollen. Aufgrund seiner militärischen Ausbildung und seines mehrjährigen Einsatzes als Soldat an der Front im Ukraine-Krieg hätte er dem Mann "ohne Weiteres eine tödliche Verletzung" zufügen können, wenn er dies gewollt hätte. Ohne den Alkoholkonsum hätte er einen anderen Weg gefunden, die Sache zu klären, hieß es in der Erklärung. Ihm tue der Messerangriff leid.
Polizisten gingen vor Ort nur von gefährlicher Körperverletzung aus
Ein anderer Polizeibeamter sagte, für seine Kollegen und ihn habe sich vor Ort die Situation als gefährliche Körperverletzung dargestellt. Der mutmaßliche Täter sei aus der Unterkunft verwiesen, aber nicht festgenommen worden. Sowohl der Angeklagte als auch das Opfer hätten sich ruhig und kooperativ verhalten. Bei einem freiwilligen Atemalkoholtest beim mutmaßlichen Täter seien knapp 0,8 Promille festgestellt worden. Der Mann habe angegeben, am Abend zuvor getrunken zu haben.
Als Grund für den Messerangriff habe der Angeklagte damals gesagt, aus seiner Tasche sei sein gesamter Geldbesitz entwendet worden. Da sein Zimmernachbar ihn in den Tagen zuvor immer wieder auf die Tasche angesprochen habe, habe er diesen verdächtigt, das Geld genommen zu haben. Der Prozess wird am 31. März fortgesetzt.