Missbrauchsprozess
Angeklagter stimmt Verständigung in Missbrauchsprozess zu

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, sich im April 2023 nachts nach vorherigem Kontakt über Snapchat und Instagram mit dem
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, sich im April 2023 nachts nach vorherigem Kontakt über Snapchat und Instagram mit dem damals zwölfjährigen Mädchen getroffen und es sexuell missbraucht zu haben. (Symbolbild) Foto
© Alicia Windzio/dpa

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Nach Kontaktaufnahme über Instagram und Snapchat soll ein Mann eine Zwölfjährige auf einem Spielplatz sexuell missbraucht haben. Das Urteil soll am Freitag verkündet werden.

Im Prozess um den mutmaßlichen sexuellen Missbrauch einer Zwölfjährigen auf einem Spielplatz im niedersächsischen Barsinghausen hat der Angeklagte einem Verständigungsvorschlag zugestimmt. Die Jugendkammer am Landgericht Hannover stellte dem im Jahr 1986 geborenen Mann eine Freiheitsstrafe zwischen acht und elf Monaten in Aussicht, die zur Bewährung ausgesetzt werden könnte.

Die Verhandlung wurde am Mittag für rund zwei Stunden unterbrochen und sollte danach fortgesetzt werden. Ein Urteil soll nach Angaben der Vorsitzenden Richterin am Freitag fallen. Dann sollen auch die Plädoyers gehalten werden.

Mann kontaktierte Kind über Snapchat und Instagram

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, sich im April 2023 nachts nach vorherigem Kontakt über Snapchat und Instagram mit dem damals zwölfjährigen Mädchen getroffen und es sexuell missbraucht zu haben. Nach Darstellung der Anklage soll er das Kind mit dem Versprechen mehrerer Schachteln Zigaretten zu dem Treffen bewegt haben. Die Tat soll zwischen 2.00 und 3.00 Uhr geschehen sein.

Über seinen Verteidiger ließ der Angeklagte erklären, er sei von einem Alter des Mädchens von 15 Jahren ausgegangen. Sexuellen Kontakt räumte er ein, zentrale Vorwürfe der Anklage bestritt er aber. Zudem gab er den Besitz kinderpornografischer Dateien zu. Dazu wurde eine Nachtragsanklage verlesen.

Kammer: Bewährungszeit, Bewährungshelfer, Männerbüro

Die Staatsanwaltschaft hielt im Rahmen der möglichen Verständigung eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr für angemessen. Die Verteidigung sprach sich für eine zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe unter einem Jahr aus. Nach Vorstellung der Kammer kämen bei einer Bewährung unter anderem zwei Jahre Bewährungszeit, ein Bewährungshelfer und mehrere Gespräche beim Männerbüro – eine spezialisierte Beratungsstelle für Jungen, männliche Jugendliche und Männer – in Betracht.

dpa