Die Küsten-Landkreise Wittmund und Aurich fühlen sich bei der Neuregelung der Steuereinnahmen von Offshore-Windparks benachteiligt. Es geht um zweistellige Millionenbeträge von sämtlichen Windparks auf See vor der Küste Niedersachsens, die nach den Plänen der Landesregierung die finanzschwache Stadt Wilhelmshaven für 2026 erheben soll. Trotz Gesprächen mit der Landesregierung seien die Pläne nicht geändert worden, kritisieren die Landkreise.
Die vorgesehene Verteilung der Gewerbesteuereinnahmen sei weder fair noch verursachungsgerecht, schreibt der Wittmunder Landrat Holger Heymann (SPD). Gerade jene Gemeinden, die durch die Anlandung und den Trassenverlauf in besonders starker Weise betroffen sind und zukünftig in ihren Gestaltungsmöglichkeiten immens beeinträchtigt werden, blieben in der finanziellen Entlastung unberücksichtigt, heißt es in einem Protestschreiben aus Wittmund.
Umfangreich würden die Beeinträchtigungen im Tourismus, in der Landwirtschaft und der Fischerei sein. Viele Einwohner und Betriebe müssten mit Immissionen über deutlich mehr als einem Jahrzehnt leben und würden Einkommenseinbußen hinnehmen müssen.
Die Region dürfe nicht zugunsten einer einzelnen Stadt geschwächt werden, heißt es aus Aurich. Kommunen wie die Stadt Norden, die seit Jahren in besonderem Maße vom Offshore-Windenergiegeschäft betroffen sind, würden leer ausgehen. "Ziel muss es sein, ein Inkrafttreten der Änderungsverordnung zum 1. Januar 2026 zu verhindern und die gewonnene Zeit für einen fairen Dialog zu nutzen", forderte Landrat Olaf Meinen (parteilos).
Opposition kritisiert Neuregelung
"Die Kritik der betroffenen Städte und Gemeinden, die jetzt leer ausgehen sollen, ist absolut nachvollziehbar und berechtigt", heißt es vom finanzpolitischen Sprecher der CDU-Fraktion, Ulf Thiele. Mit der von der rot-grünen Landesregierung vorgesehenen Änderung der Verordnung entstehe eine neue Ungerechtigkeit. Man erwarte, dass die Landesregierung die Verordnung korrigiere.
Warum es eine Neuregelung gibt
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Allein kommendes Jahr sollen sich diese Steuereinnahmen auf rund 110 Millionen Euro belaufen. Ein Großteil dieses Steueraufkommens soll laut Landesregierung in der Jadestadt bleiben – aber auch andere Kommunen sollen von der neuen Rechtslage profitieren.
Hintergrund der Änderung ist ein Rechtsstreit um die Einnahmen aus der Gewerbesteuer von "gemeindefreien Gebieten". Das trifft vor allem auf Offshore-Windkraftanlagen in der Deutschen Bucht zu, die zwar zum Land Niedersachsen gehören, aber keiner einzelnen Gemeinde zugeordnet sind.
Bislang hatte das Land über eine Verordnung die Gewerbesteuer für diese Gebiete erhoben und zu einem Großteil für sich eingenommen. Gegen diese Praxis war die Stadt Oldenburg gerichtlich vorgegangen, denn eine Betreibergesellschaft für einen Offshore-Windpark in der Nordsee hat in der Stadt ihren Sitz.
Der Bundesfinanzhof in München entschied im Dezember 2024 zugunsten der Stadt und hob in einem Revisionsverfahren ein vorangegangenes Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen auf: Da die Gewerbesteuer eine kommunale Einnahme sei, dürfe ein Bundesland nicht als hebeberechtigte Gemeinde handeln und selbst die Gewerbesteuer erheben, lautete das Urteil. Vielmehr müssen eine oder mehrere Kommunen benannt werden, die die Gewerbesteuer erheben dürfen. Das Land entschied sich nun für Wilhelmshaven.
Die Landesregierung argumentiert: Hätte Niedersachsen verzichtet, eine hebeberechtigte Kommune zu benennen, dann kämen die Kommunen zum Zuge, in denen die Windpark-Betreibergesellschaften ihren Sitz haben. Diese befinden sich laut Finanzministerium überwiegend nicht in Niedersachsen – wo genau ist wegen des Steuergeheimnisses nicht bekannt.
Wie viel Geld nun nach Wilhelmshaven fließt
Im kommenden Jahr soll Wilhelmshaven so durch die Neuregelung etwa 110 Millionen Euro einnehmen, rechnet das Finanzministerium vor. Dadurch steige die Steuerkraft der Jadestadt so stark, dass kaum noch Schlüsselzuweisungen vom Land nötig seien, teilt die Stadtverwaltung auf Anfrage mit.
Allerdings fließt nicht das gesamte Steueraufkommen nach Wilhelmshaven. Für 2026 sieht eine Modellrechnung so aus: Über den kommunalen Finanzausgleich sollen rund 65 Millionen Euro auf andere niedersächsische Kommunen umverteilt werden. Das Land erhält über eine Umlage neun Millionen Euro. Für Wilhelmshavens Stadthaushalt könnten etwa 36 Millionen Euro bleiben.