Zehn Monate nach einem Prozess um eine schwere Vergewaltigung unter Einfluss von K.o.-Tropfen in der Feierszene ist ein Urteil des Landgerichts Münster rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des am 26. Juni 2025 Verurteilen als unbegründet verworfen, sagte ein Sprecher des Landgerichts auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur.
Der beim Urteil 34-Jährige war zu sieben Jahren Gefängnis wegen schwerer Vergewaltigung verurteilt worden. Der Mann war Geschäftsführer in einem Club in Münster. Dieser hatte sich in einer Stellungnahme bei Instagram schriftlich nach dem Prozess von dem ehemaligen Mitarbeiter distanziert. Die Tat hatte sich im August 2024 nicht in dem Club abgespielt, sondern hatte in Münsters Kneipenviertel begonnen und endete nach der Betäubung mit der Vergewaltigung in der Wohnung der Frau, wie sich im Prozess herausgestellt hatte.