Nach einer tödlichen Messerattacke auf einen Mitbewohner hat das Landgericht Mönchengladbach die dauerhafte Unterbringung eines 25-Jährigen in der Psychiatrie angeordnet. Die Richter gehen davon aus, dass er zum Tatzeitpunkt nur vermindert schuldfähig war. Laut einem Sprecher könnte auch nicht ausgeschlossen werden, dass er gänzlich schuldunfähig war. Zugleich wurde der 25-Jährige vom Vorwurf des Totschlags freigesprochen. Ein Gutachter hatte bei dem Afghanen eine paranoide Schizophrenie diagnostiziert.
Der Mann hatte dem Opfer, das auf einem Sofa saß, am 5. Februar mehr als 30 Messerstiche zugefügt. Motiv oder Anlass blieben bis zuletzt völlig unklar. Er soll damals bei seinem jüngeren Landsmann untergekommen sein, nachdem er tags zuvor wegen häuslicher Gewalt gegen einen Mitbewohner aus seiner eigenen Wohnung verwiesen worden war. Zwei Tage nach der Tat wurde der Afghane am Stuttgarter Hauptbahnhof festgenommen und hatte dort gegenüber Polizisten mehrfach heftigen Widerstand geleistet.
Nach Aussage einer Bewährungshelferin kannten sich der Angeklagte und das Opfer, weil sie zusammen bei einem großen Versandhändler gearbeitet hatten. Gerichtsangaben zufolge ist der Angeklagte bereits einschlägig vorbestraft.