Mehr als drei Jahre nach einer Protestaktion von Klima-Aktivisten der Gruppe Extinction Rebellion vor dem NRW-Innenministerium haben sich mutmaßliche Teilnehmer erfolgreich gegen Strafbefehle gewehrt.
Das Amtsgericht Düsseldorf hat das Verfahren gegen sieben Beschuldigte wegen Geringfügigkeit eingestellt (AZ: 120 Cs 87/25). Die Kosten des Verfahrens trägt demnach die Staatskasse. Bei den Beschuldigten handelte es sich um vier Frauen und drei Männer im Alter zwischen 39 und 67 Jahren.
Klima-Aktivisten der Gruppe Extinction Rebellion hatten sich am 17. Januar 2023 am NRW-Innenministerium festgeklebt. Insgesamt hatten sich nach damaligen Polizeiangaben etwa ein Dutzend Demonstranten versammelt.
Die Aktion stellte laut Gericht keine ernsthafte Bedrohung dar. Fraglich sei, ob das an einer Geschäftsstraße liegende Ministerium ein „befriedetes Gebäude“ im strafrechtlichen Sinne sei. Der Eingangsbereich sei offen zugänglich.
Die Staatsanwaltschaft hatte nach einer Anzeige des Innenministeriums wegen Hausfriedensbruchs Strafbefehle gegen die sieben Beschuldigten betragt. Das Amtsgericht hatte die Strafbefehle erlassen. Der Fall musste dann öffentlich verhandelt werden, weil die sieben Beschuldigten Einsprüche gegen die Strafbefehle in Höhe von jeweils 1.000 bis 1.500 Euro eingelegt hatten.
Die Demonstranten protestierten Anfang 2023 gegen die Räumung der Siedlung Lützerath für den Braunkohle-Abbau und forderten den Rücktritt von NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) wegen des Polizeieinsatzes dort. Die Teilnehmer beklagten damals Polizeigewalt und Kriminalisierung.