Strafprozess
Jahrelang weggesperrtes Kind - Gericht verkündet Urteil

Nun wird ein Urteil erwartet. (Archivbild) Foto: Bernd Thissen/dpa
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Eine Achtjährige wird nach jahrelanger Isolation aus einem Haus in NRW befreit - mit schweren Defiziten. Gegen ihre Mutter und ihre Großeltern will das Landgericht Siegen nun das Urteil verkünden.

In dem erschütternden Fall um ein jahrelang eingesperrtes Mädchen in Attendorn im Sauerland wird nun am kommenden Montag das Urteil gegen die angeklagte Mutter und die Großeltern des Kindes erwartet. Vor dem Landgericht Siegen hatten die Verhandlungen im Januar begonnen, der Strafprozess musste aber wegen Verzögerungen Anfang Februar noch einmal neu gestartet werden. Nach der Anklageverlesung wurde die Öffentlichkeit dann ausgeschlossen. 

Nach mehr als sieben Jahren aus der Isolation befreit 

Polizei und Jugendamt hatten das damals achtjährige Mädchen im September 2022 aus dem Einfamilienhaus der Großeltern im Kreis Olpe befreit. Das Kind litt unter schweren psychischen, körperlichen und sozial-emotionalen Störungen. Die heute Zwölfjährige ist in ambulanter Therapie, nachdem sie zuvor monatelang bis Mai 2023 in einer Kinder- und Jugendpsychiatrie behandelt worden war.

Die 49 Jahre alte Mutter soll ihre Tochter seit dem 15. Juli 2015 - also mehr als sieben Jahre lang - versteckt und komplett isoliert haben. Das Kind durfte das Haus der Großeltern, die das Treiben ihrer Tochter laut Anklage aktiv unterstützten, nicht verlassen. Das Mädchen habe niemals draußen spielen können, keinen Arzt besucht, nie eine Kita oder Schule von innen gesehen.

Vorwürfe gegen die Mutter wiegen schwer 

Die Mutter ist unter anderem wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen, Körperverletzung, Verletzung von Fürsorge- und Erziehungspflichten und Freiheitsberaubung angeklagt. Sie habe ihr Kind mit "böswilliger Vernachlässigung" schwer geschädigt, warf ihr Staatsanwältin Christina Lukas bei der Anklageverlesung im Februar vor. Die Großeltern mütterlicherseits sind wegen Beihilfe angeklagt. 

Die Angeklagte habe dem Vater jeden Kontakt zu seiner Tochter verweigern und das Kind "ganz für sich alleine haben" wollen, hieß es im Hinblick auf ein mutmaßliches Motiv. Sie habe vorgegeben, mit dem Kind nach Italien umgezogen zu sein. 

Nach früheren Angaben des Gerichts könnten der Mutter ein bis 15 Jahre Freiheitsstrafe drohen, bei den Großeltern wären es womöglich bis zu elf Jahre. Bei den wenigen öffentlichen Terminen zu Beginn des Verfahrens hatte sich aber abgezeichnet, dass offen ist, inwieweit die 49-Jährige schuldfähig ist. Weil der Prozess nach einem Suizidversuch der Mutter nicht-öffentlich weitergeführt wurde, hatte es auch zu den Plädoyers vor wenigen Tagen keine Informationen gegeben. 

Das Schicksal des Kindes blieb lange unbemerkt

Im Kreis Olpe hatte es anonyme Hinweise auf das Kind schon seit 2020 gegeben. Erst die Information der italienischen Behörden am 12. September 2022, dass Mutter und Kind nie an der angegebenen Adresse gewohnt hatten, führte zu einer Hausdurchsuchung und Befreiung des Kindes am 23. September 2022. Ein Verfahren gegen eine damalige Jugendamtsmitarbeiterin wegen Körperverletzung im Amt durch Unterlassen läuft parallel weiter.

dpa