Ab 2028 verpflichtend
Mehr Schulen entwickeln Schutzkonzepte gegen sexuelle Gewalt

Schulen setzen sich zunehmend mit Konzepten zum Schutz der Kinder vor sexualisierter Gewalt auseinander. (Symbolbild) Foto: Mich
Schulen setzen sich zunehmend mit Konzepten zum Schutz der Kinder vor sexualisierter Gewalt auseinander. (Symbolbild) Foto
© Michael Brandt/dpa

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Um gegen sexuelle Gewalt vorzugehen, müssen Schulen in Rheinland-Pfalz auf Beschluss des Landtags bis 2028 Schutzkonzepte vorlegen. Dahinter stecken klare Vorgaben. Wie ist der aktuelle Stand?

Immer mehr Schulen in Rheinland-Pfalz arbeiten an Schutzkonzepten gegen sexualisierte Gewalt. Bis zum 6. Mai wurden 96 Schutzkonzepte oder einzelne Elemente davon im landeseigenen Rückmeldesystem "Edison" erfasst, wie aus einer Antwort des Bildungsministeriums auf eine Kleine Anfrage der CDU-Fraktion hervorgeht. Demnach wurden inzwischen 773 Schulen bei der Entwicklung solcher Konzepte durch das Pädagogische Landesinstitut beraten oder fortgebildet. 300 Schulen davon kamen demnach seit November 2025 dazu.

Hintergrund ist ein Landtagsbeschluss von 2023, wonach alle Schulen bis zum Schuljahr 2028/2029 verpflichtende Schutzkonzepte gegen sexualisierte Gewalt entwickeln und umsetzen müssen. Die Mindestanforderungen dafür hatte das Bildungsministerium den Schulen Anfang Februar 2026 mitgeteilt. Jede Schule soll demnach die Mindestanforderungen bis zum 1. August 2028 in das im Frühjahr eingerichtete System eingeben und an die entsprechende Schulaufsicht übermitteln. 

Kinderschutz gilt an allen Schulen

Die Schuldatenbank des Pädagogischen Landesinstituts führt derzeit 1.671 Schulen auf. Diese enthält auch Schulen in freier Trägerschaft, für welche die in den Schulordnungen festgelegten Regelungen zu den Schutzkonzepten den Angaben nach jedoch nicht unmittelbar gelten. Das Ministerium betonte aber, der Schutz von Schülerinnen und Schülern vor Gewalt sei im Schulgesetz verankert und gelte für öffentliche wie freie Schulen gleichermaßen.

Bei Verdachtsfällen greifen Schulen laut Ministerium auf unterschiedliche Anlaufstellen zurück, darunter Schulpsychologie, Jugendämter, Kinderschutzdienste, Frauennotrufe oder den Beratungsstellen-Verband Pro Familia. Schulleitungen seien in der Regel in Meldewege eingebunden, Vertrauenslehrkräfte und Schulsozialarbeit je nach Einzelfall ebenfalls.

Vorwürfen gegen Lehrkräfte

Eine generelle Pflicht zur Anzeige gibt es laut Ministerium nicht. Ob Behörden eingeschaltet werden, müsse im Einzelfall entschieden werden. Bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung seien Schulen allerdings zum Handeln verpflichtet. Gegen beschuldigte Lehrkräfte können den Angaben nach Disziplinarverfahren eingeleitet werden. 

Disziplinarvorgänge werden dem Ministerium zufolge in den Personalakten dokumentiert und sind damit bei Schulwechsel der Schulaufsicht bekannt. Dabei gelte trotzdem die Unschuldsvermutung bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung. Wenn eine Lehrkraft nach Rheinland-Pfalz wechseln möchte, werden demnach polizeiliche Führungszeugnisse angefordert.

dpa