Ahrtal Gericht: Petition von Flut-Hinterbliebenen richtig behandelt

Im Sommer 2021 starben in Rheinland-Pfalz 136 Menschen, ein Mensch gilt weiterhin als vermisst. (Archivbild) Foto: Boris Roessle
Im Sommer 2021 starben in Rheinland-Pfalz 136 Menschen, ein Mensch gilt weiterhin als vermisst. (Archivbild) Foto
© Boris Roessler/dpa
Vier Jahre ist die Ahrflut her, doch die juristischen Verfahren laufen noch. In einem Fall hat das Gericht nun zugunsten des Ministeriums entschieden. Was die Kläger dazu sagen.

Eine Petition von Hinterbliebenen der Ahrflut gegen den ehemaligen Landrat Jürgen Pföhler (CDU) ist vom rheinland-pfälzischen Justizministerium richtig behandelt worden. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz und bestätigte damit ein Urteil des Verwaltungsgerichts in Mainz. 

Das Verfahren um die Petition ist eins von mehreren, die der tödlichen Flutkatastrophe im Ahrtal folgte. Im Sommer 2021 starben in Rheinland-Pfalz 136 Menschen, ein Mensch gilt weiterhin als vermisst. 

Worum geht es in diesem Fall genau?

Im April 2024 wandten sich die Eltern eines Flutopfers mit einer Petition an das Justizministerium und beantragten, das Ermittlungsverfahren gegen Pföhler zunächst auszusetzen und die Staatsanwälte wegen Befangenheit auszutauschen. 

Das Ministerium hatte die Petition als Dienstaufsichtsbeschwerde gewertet, an die Koblenzer Generalstaatsanwaltschaft weitergeleitet und darüber auch die Kläger informiert. Zu einer Auswechslung der Staatsanwälte kam es nicht. Kurze Zeit später wurden die Ermittlungen eingestellt, was auf scharfe Kritik von Angehörigen von Flutopfern stieß. 

Was sagen die Gerichte?

Die Petition sei fälschlicherweise als fachliche Dienstaufsichtsbeschwerde gewertet worden, so die Argumentation der Kläger. Sie habe aber auf die Ausübung des externen Substitutions- und Weisungsrechts des Ministeriums gezielt und hätte daher nicht weitergegeben werden dürfen.

Gregor Peter Schmitz mit den Buchstaben GPS

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Das Verwaltungsgericht Mainz sah das anders und wies die Klage ab. Die Berufung gegen diese Entscheidung lehnte das Oberverwaltungsgericht nun ab. Das Justizministerium habe die Petition ordnungsgemäß behandelt, hieß es. Es habe die Petition weiterleiten dürfen.

Der Anwalt der Eltern sagte der dpa, er halte das Vorgehen für verfassungswidrig. Er wolle die Entscheidung verfassungsrechtlich prüfen.

dpa