Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Freispruch eines Mannes im Beihilfe-Prozess um den tödlichen Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim im Saarland im Jahr 1991 bestätigt. Der dritte Strafsenat des obersten deutschen Strafgerichts verwarf die Revision der Bundesanwaltschaft gegen ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz.
Die Bundesanwaltschaft hatte dem Angeklagten vorgeworfen, er habe im September 1991 einen damaligen Freund durch Äußerungen zu dem rassistischen Brandanschlag motiviert. Der Prozess gegen den Mann, der zur Tatzeit eine führende Figur in der Neonazi-Szene von Saarlouis gewesen sein soll, endete im Juli 2024 aber mit einem Freispruch. Die Überprüfung des Urteils durch den BGH ergab nun keine Rechtsfehler, wie der Senat in Karlsruhe verkündete. Der Freispruch ist damit rechtskräftig (Az. 3 StR 534/24).
OLG verneinte Mord-Beihilfe
Bei dem Brandanschlag in Saarlouis im September 1991 starb der damals 27 Jahre alte Asylbewerber Samuel Yeboah aus dem westafrikanischen Ghana. Die anderen Bewohner konnten sich aus dem Haus retten, erlitten teils aber Knochenbrüche, weil sie aus dem Fenster sprangen. Der Täter wurde vor zwei Jahren unter anderem wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten verurteilt. Das Urteil ist seit Januar rechtskräftig.
Dem ebenfalls angeklagten ehemaligen Freund des Täters warf die Bundesanwaltschaft Beihilfe zum Mord und zum versuchten Mord in 20 Fällen vor. Doch für eine Verurteilung fehlten dem Oberlandesgericht Koblenz am Ende die Beweise. Dem Gericht zufolge bestärkte der Angeklagte den Täter zwar in dessen Entscheidung zur Tat. Ein Vorsatz, dass er ihn konkret zu einem Brandanschlag angestiftet habe, sei ihm aber nicht nachgewiesen worden.