Die AfD im Landtag des Saarlandes wehrt sich juristisch gegen die Kürzung ihrer finanziellen Mittel. Beim Verwaltungsgericht des Saarlandes ging am Dienstag eine Klage der AfD-Fraktion auf Zahlung weiterer Zuschüsse für den Monat Januar ein, wie ein Sprecher des Gerichts am Mittwoch in Saarlouis mitteilte. Die Fraktion halte die Berechnung des sogenannten Oppositionsbonus für "unzutreffend" (Az.: 3 K 398/23).