Anschlag auf Asylbewerber Brandanschlag in Saarlouis - Freispruch rechtskräftig

Das Oberlandesgericht Koblenz hatte den Angeklagten im zweiten Prozess um den Brandanschlag vom Vorwurf der Beihilfe zum Mord fr
Das Oberlandesgericht Koblenz hatte den Angeklagten im zweiten Prozess um den Brandanschlag vom Vorwurf der Beihilfe zum Mord freigesprochen. (Archivbild) Foto
© Thomas Frey/dpa
Der folgenschwere Abend liegt mehr als drei Jahrzehnte zurück. Nun zieht Karlsruhe auch im zweiten Verfahren um den tödlichen Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim im Saarland einen Schlussstrich.

Rund 34 Jahre nach dem tödlichen Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim in Saarlouis ist der Freispruch eines Mannes vom Vorwurf der Beihilfe zum Mord und zum Mordversuch rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf die Revision der Bundesanwaltschaft und bestätigte damit ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz.

Dem Angeklagten war vorgeworfen worden, er habe im September 1991 einen damaligen Freund zu dem Brandanschlag motiviert. Der Prozess gegen den Mann, der zur Tatzeit eine führende Figur in der Neonazi-Szene von Saarlouis gewesen sein soll, endete im Juli 2024 aber mit einem Freispruch. Diese Entscheidung bestätigte nun der BGH in Karlsruhe. (Az. 3 StR 534/24)

Erstes Urteil seit Januar rechtskräftig

Bei dem Brandanschlag auf die Asylunterkunft in Saarlouis starb der damals 27 Jahre alte Asylbewerber Samuel Yeboah aus dem westafrikanischen Ghana. Die anderen Bewohner konnten sich aus dem Haus retten, erlitten teils aber Knochenbrüche, weil sie aus dem Fenster sprangen. Die Ermittlungen wurden in den 90er-Jahren zunächst ohne Ergebnis eingestellt. Erst als der Täter einer Frau 2007 auf einem Grillfest die Tat gestand und sie daraufhin Anzeige erstattete, wurde die Sache neu aufgerollt.

Mehr als 30 Jahre nach der Tat verurteilte das Oberlandesgericht Koblenz den Brandleger dann im Oktober 2023 unter anderem wegen Mordes in einem Fall und versuchten Mordes in zwölf Fällen zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten. Dieses Urteil ist bereits seit Januar rechtskräftig.

Zweiter Prozess wegen Beihilfe

In dem zweiten Prozess warf die Bundesanwaltschaft dem ehemaligen Freund des Täters Beihilfe zum Mord und zum versuchten Mord in 20 Fällen vor. Er habe am Abend des Anschlags den Täter durch Äußerungen dazu motiviert, den Brandanschlag auf das Asylbewerberheim zu verüben. Die oberste deutsche Anklagebehörde hatte eine Freiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren gefordert, die Verteidigung hatte sich für einen Freispruch ausgesprochen.

Gregor Peter Schmitz mit den Buchstaben GPS

Wollen Sie nichts mehr vom stern verpassen?

Persönlich, kompetent und unterhaltsam: Chefredakteur Gregor Peter Schmitz sendet Ihnen jeden Mittwoch in einem kostenlosen Newsletter die wichtigsten Inhalte aus der stern-Redaktion und ordnet ein, worüber Deutschland spricht. Hier geht es zur Registrierung.

Für eine Verurteilung des Mannes reichten dem Oberlandesgericht Koblenz am Ende die Beweise nicht aus. Eine Beihilfe des Angeklagten zu dem Brandanschlag habe sich in der Beweisaufnahme nicht bestätigt, hieß es bei der Urteilsverkündung. Dem Gericht zufolge bestärkte der Angeklagte den Täter zwar in dessen Entscheidung zur Tat. Ein Vorsatz, dass er ihn konkret zu einem Brandanschlag angestiftet habe, sei aber nicht nachgewiesen worden.

Formulierung entscheidend

Entscheidend war für die Beurteilung ein Satz, den der Freigesprochene am Abend des Brandanschlags zu dem späteren Täter und einem weiteren Freund gesagt haben soll. Laut Gericht hatte er - möglicherweise in Anknüpfung an Ausschreitungen gegen Asylsuchende und Ausländer in Ostdeutschland - gesagt, in Saarlouis müsse "auch sowas passieren". Die Anklage hatte ihm vorgeworfen, er habe gesagt, es müsse "auch mal so etwas brennen". Diese Aussage konnte ihm im Prozess aber nicht nachgewiesen werden. 

Die Bundesanwaltschaft legte gegen das Koblenzer Urteil Revision ein, sodass der Fall bei dem für Staatsschutzverfahren zuständigen dritten Strafsenat des BGH landete. Die Überprüfung des Urteils durch die Karlsruher Richterinnen und Richter ergab daraufhin aber keine Rechtsfehler. Die Revision wurde verworfen, der Freispruch ist damit rechtskräftig.

dpa