Ein ursprünglich wegen Mord, Kriegsverbrechen und Mitgliedschaft in einer Terrororganisation angeklagter 46-Jähriger ist freigesprochen worden. Das entschied das Oberlandesgericht Koblenz nach rund 90 Verhandlungstagen. Damit folgte der Senat dem Plädoyer der Verteidigung.
Das Gericht sah für die Anklagevorwürfe keine ausreichenden Beweise, sagte eine Gerichtssprecherin. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Binnen zwei Wochen können noch Rechtsmittel eingelegt werden.
Forderung nach Freiheitsstrafe
Die Bundesanwaltschaft hatte es in ihrem Schlussvortrag dagegen als erwiesen angesehen, dass sich der Syrer 2015 für rund einen Monat der Terrormiliz IS anschloss, als diese seinen damaligen Wohnort Al-Sawana in Syrien einnahm.
In ihren Plädoyers waren die Vertreter der Bundesanwaltschaft schon von schwereren Vorwürfen abgerückt. Der Angeklagte sei zwar wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland schuldig zu sprechen, in weiteren Punkten gebe es jedoch keine ausreichenden Beweise. Sie forderten eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten.
Schwere Vorwürfe
In der Anklage hieß es zu Beginn, der Mann habe sich an zwei Hinrichtungen beteiligt, bei denen jeweils zwei Kämpfer der oppositionellen Freien Syrischen Armee (FSA) getötet wurden. Dem Angeklagten wurde zudem vorgeworfen, Zivilisten als Geiseln gefangen genommen zu haben. Die Bundesanwaltschaft hatte jedoch bereits vor Urteilsverkündung anerkannt, dass sich der Tatvorwurf nicht mit der erforderlichen Sicherheit belegen lasse.
Die Verteidiger betonten: Das, was dem 46-Jährigen zur Last gelegt wurde, habe so nicht stattgefunden. Der Angeklagte saß von März 2023, nachdem er in Mainz verhaftet worden war, bis Anfang Juli 2024 in Untersuchungshaft. Für diesen Zeitraum sei der Angeklagte von der Staatskasse zu entschädigen, wie das Gericht mitteilte. Das gelte auch für die Durchsuchungen seiner Wohnräume. Demnach trägt der Staat auch die Kosten des Verfahrens.