Soziales
Fast 700 Meldungen bei neuer Barrierefreiheits-Behörde

Mitarbeiter der neuen Marktüberwachungsstelle für Barrierefreiheit in Magdeburg prüfen Hinweise und Beschwerden zu digitalen Pro
Mitarbeiter der neuen Marktüberwachungsstelle für Barrierefreiheit in Magdeburg prüfen Hinweise und Beschwerden zu digitalen Produkten und Dienstleistungen. (Symbolbild) Foto
© Karl-Josef Hildenbrand/dpa/dpa-tmn

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Von Smartphones bis Onlineshops: Die bundesweite Behörde prüft, ob gesetzliche Vorgaben zur Barrierefreiheit eingehalten werden – und kann bei Verstößen Bußgelder verhängen.

Die neue bundesweite Marktüberwachungsstelle für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen in Magdeburg hat seit ihrer Arbeitsaufnahme bereits fast 700 Meldungen erhalten. Die Behörde befasse sich derzeit unter anderem mit möglichen Verstößen gegen gesetzliche Vorgaben zur Barrierefreiheit sowie mit Anträgen und Einwänden von Wirtschaftsakteuren, teilte das Sozialministerium Sachsen-Anhalts mit.

Sozialministerin Petra Grimm-Benne informierte sich bei einem Besuch über den Aufbau der Behörde und deren erste Arbeitsschwerpunkte. „Es ist ein Erfolg für Sachsen-Anhalt, dass es gelungen ist, die länderübergreifende Marktüberwachungsstelle in Magdeburg anzusiedeln“, sagte die SPD-Politikerin. Die Gründung sei „ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg hin zu einer barrierefreien Gesellschaft“.

Smartphones, Automaten und Onlineshops im Blick

Die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) hat ihre bundesweite Tätigkeit im September 2025 aufgenommen. Sie überwacht die Einhaltung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes. Zu den betroffenen Produkten zählen unter anderem Smartphones, Tablets, Computer, Smart-TVs sowie Bank- und Fahrkartenautomaten. Kontrolliert werden außerdem digitale Dienstleistungen wie Onlineshops, Angebote im Bankensektor und Dienstleistungen im Personenverkehr.

Nach Angaben der Behörde erfolgt die Marktüberwachung sowohl auf Grundlage von Beschwerden und Hinweisen als auch durch eigene Prüfungen. Dafür seien bereits Strategien für die kommenden vier Jahre erarbeitet worden.

Behörde soll Barrierefreiheit durchsetzen

Der Vorstand der MLBF, Robert Richard, betonte die Bedeutung einer konsequenten Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben. „Barrierefreiheit ist kein Zusatz, sondern Teil guter und verantwortungsvoller Gestaltung – bei Produkten wie bei Dienstleistungen“, sagte er. Die Behörde prüfe und greife ein, wenn Anforderungen nicht erfüllt würden.

Die gemeinsame Einrichtung der 16 Bundesländer hat ihren Sitz in Magdeburg. Sie soll die einheitliche Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes sicherstellen und kann bei Verstößen Bußgelder verhängen.

dpa