Der Christopher Street Day (CSD) in Dresden darf nach einer Entscheidung der Landesdirektion Sachsen nicht in Gänze als Versammlung eingestuft werden. Nur der Umzug sei eine Versammlung, nicht aber das mehrtägige Straßenfest, teilte die Landesdirektion als oberste Versammlungsbehörde im Freistaat mit. Hintergrund ist die Frage, wer die Kosten für Sicherheit, Infrastruktur und Reinigung tragen muss.
Nur CSD-Umzug ist eine Versammlung
Das CSD-Straßenfest vom 4. bis 6. Juni mit Verkaufsständen, gastronomischen Angeboten und Bühnenprogrammen sei rechtlich als Veranstaltung zu bewerten, hieß es. Der Umzug am Abschlusstag, bei dem politische Meinungsäußerungen im Vordergrund stünden, sei dagegen eine Versammlung im Sinne des Versammlungsrechts.
Kosten bei Veranstaltung muss der Veranstalter tragen
"Den gesamten CSD als Versammlung einzustufen, widerspricht dem geltenden Recht. Es müssen alle Veranstaltungen in Sachsen gleich behandelt werden", erklärte die LDS und verwies zugleich auf die Konsequenzen: Bei einer Einstufung als Veranstaltung muss der Veranstalter die Kosten für Sicherheit, Infrastruktur und Reinigung in vollem Umfang tragen.