Sachsens SPD-Chef Henning Homann hält eine Neuregelung bei der Aufstellung von Kandidaten zu Bürgermeisterwahlen für geboten. Hintergrund ist der Fall von Aue-Bad Schlema, wo Stefan Hartung von den rechtsextremen Freien Sachsen am Sonntag im zweiten Wahlgang nur knapp Marcus Hoffmann (CDU) unterlag. Hartungs Nichtzulassung zur Wahl sei aufgrund der aktuellen Gesetze in Sachsen nicht möglich gewesen, sondern nur seine Nichternennung nach der Wahl, sagte Homann in Dresden.
Homann: Land resilienter gegenüber Verfassungsfeinden machen
„Ich glaube, dass es keine gute Situation ist, wenn am Ende erst nach der Wahl festgestellt wird, dass Stefan Hartung nie hätte Bürgermeister werden können, weil er die Voraussetzungen - was die Verfassungstreue angeht - nicht erfüllt“, erklärte Homann. Wenn er ohnehin nicht ernennbar gewesen wäre, dann mache es keinen Sinn, über ihn abstimmen zu lassen. „Ich halte es für sehr wichtig, dass wir unser Land resilienter machen gegenüber Verfassungsfeindinnen und Verfassungsfeinden.“
Manchen Leuten ist egal, ob sie einen Rechtsextremen wählen
Homann zeigte sich erleichtert, dass Hartung nicht erfolgreich war. „Wir sind froh, dass Stefan Hartung nicht gewählt wurde.“ Das Ergebnis zeige einmal mehr, dass es in diesem Land Leute gebe, die aus Überzeugung rechtsextrem wählen. Und es gebe „offensichtlich einen Teil, dem ist es egal, ob sie einen Rechtsextremen wählen (...) Das ist etwas, was mir große Sorgen macht.“
Beamte müssen über jeden Zweifel erhaben sein
Dem SPD-Chef geht es dabei nicht um einfache Abgeordnete in Kommunalparlamenten, sondern um Ämter, bei denen die Betroffenen dann Beamte auf Zeit sind. Um in diesem Land Beamter zu werden, müsse man zu jedem Zeitpunkt über jeden Zweifel erhaben sein, was Verfassungstreue angeht. „Dieses Kriterium hätte Stefan Hartung nicht erfüllt.“
Nach Darstellung des sächsischen Verfassungsschutzes handelt es sich bei den Freien Sachsen, deren Vize Hartung ist, um eine „als Partei organisierte Gruppierung von Neonationalsozialisten, Die-Heimat-Funktionären und weiteren Szeneangehörigen oder -sympathisanten“. Ihre verfassungsfeindlichen Aktivitäten würden sich gegen den Bestand des Bundes, heißt es.