Gesetzeslücke

Artikel zu: Gesetzeslücke

Geldscheine

Bundesrat will Einziehen von Gewinnen aus Cum-Ex-Geschäften erleichtern

Der Bundesrat will eine Gesetzeslücke beim Vorgehen gegen Cum-Ex-Geschäfte und weitere komplexe Fälle von Steuerhinterziehung schließen. Die Länderkammer beschloss am Freitag, einen Gesetzentwurf in den Bundestag einzubringen, mit dem illegale Gewinne aus solchen Geschäften leichter eingezogen werden können. Zu dem Vorhaben der Länder muss sich nun die Regierung äußern. Anschließend ist der Bundestag dran, der darüber entscheidet, ob er ihn auf die Tagesordnung setzt.
Fußgänger in Frankfurt

SPD will verbale Belästigung strafbar machen: "Können wir nicht tolerieren"

Die SPD-Bundestagsfraktion will auch verbale sexuelle Belästigung, so genanntes "Catcalling", unter Strafe stellen. "Diese Gesetzeslücke muss geschlossen werden: Solch ein Verhalten können wir nicht tolerieren", sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Sonja Eichwede im Interview mit dem "Stern" laut Angaben vom Montag. "Deswegen treten wir als SPD-Bundestagsfraktion dafür ein, einen neuen Straftatbestand gegen verbale sexuelle Belästigung - das sogenannte 'Catcalling' - zu schaffen." Bei der Union stieß der Vorschlag aber auf Ablehnung.