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Gesetzesinitiative Kassen fordern Haftstrafen für korrupte Ärzte

Mediziner, die freiberuflich arbeiten, konnten sich bislang unbehelligt von Pharmafirmen teuer beschenken lassen. Der Spitzenverband der Krankenkassen verlangt nun, die Gesetzeslücke zu schließen.

Die Krankenkassen fordern von der Bundesregierung, gegen Bestechlichkeit bei niedergelassenen Ärzten vorzugehen. "Freiberuflichkeit darf kein Freibrief für Korruption sein. Auch hier müssen strafrechtliche Sanktionsmechanismen greifen", sagte der Chef des AOK-Bundesverbandes, Jürgen Graalmann, der "Berliner Zeitung". Der Spitzenverband der Krankenkassen hat dem Blatt zufolge einen konkreten Gesetzesvorschlag ausgearbeitet, wonach Bestechung und Bestechlichkeit mit ein bis drei Jahren Gefängnis geahndet werden sollen.

Der CDU-Gesundheitspolitiker Jens Spahn sagte der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung", wenn die ärztliche Selbstverwaltung nicht aktiv werde, müsse die Politik eine Strafnorm schaffen, damit die Staatsanwaltschaft aktiv werde. Es gebe tausendfach Zahlungen oder Geschenke etwa von Laboren oder Pharmafirmen an Ärzte. Der Patient müsse sich aber darauf verlassen können, dass medizinische Notwendigkeiten und nicht Geldinteressen die Behandlung bestimmten, fügte Spahn hinzu.

Der Bundesgerichtshof hatte im vergangenen Juni entschieden, dass freiberufliche Ärzte nicht unter den Tatbestand der Korruption des Strafgesetzbuches fallen, es dem Gesetzgeber aber ausdrücklich anheim gestellt, dies zu ändern. Angestellte Ärzte können wegen Bestechlichkeit und Vorteilsnahme nach dem Strafgesetzbuch belangt werden.

lin/AFP AFP

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