Bei der Initiative geht es um eine Änderung im Strafgesetzbuch. Bisher können Gewinne bei Dritten nur dann eingezogen werden, wenn sie "durch die Tat" erzielt wurden, nicht aber, wenn die Betroffenen sie "für die Tat" erhalten haben. Das liegt vor allem daran, dass Leerverkäufer in dem komplexen System rund um Cum-Ex-Geschäfte in einem frühen Stadium und damit im Vorfeld der Tat bezahlt werden.
Das soll sich nach dem Willen der Länderkammer ändern. Der Gesetzgeber müsse "diesen Fehler beseitigen", teilte der Bundesrat mit. Bei Cum-Ex-Geschäften werden Aktien um einen Dividendenstichtag herum hin- und hergeschoben, um sich mehrmals Kapitalertragsteuer erstatten zu lassen. Der Bundesgerichtshof urteilte im Juli 2021, dass es sich dabei um strafbare Steuerhinterziehung handelte.
Anne Brorhilker, Chefin des Vereins Bürgerbewegung Finanzwende, lobte die Initiative aus Hessen als "wichtigen Schritt", um eine klaffende Lücke im Strafgesetzbuch zu schließen. Nur so könnten hoch professionalisierte, gravierende Steuerkriminalitätsmodelle wie Cum-Ex-Geschäfte unattraktiv gemacht werden. Dabei seien vor allem Banken als Leerverkäufer aufgetreten, deren Erlöse hätten aber zeitlich vor der Steuererstattung durch das Finanzamt gelegen - damit hätten sie nicht eingezogen werden können. "Diesen Fehler zu korrigieren ist völlig richtig."