Kann der Bundeskanzler bald wieder öffentlich „Lackaffe“ oder „Lügenfritze“ genannt werden, ohne dass eine Geldstrafe droht? Und darf ein Bundesminister als „Schwachkopf“ bezeichnet werden, ohne dass sogar die eigene Wohnung durchsucht wird?
Geht es nach der sächsischen Justizministerin Constanze Geiert (CDU), soll das Strafrecht an dieser Stelle wieder deutlich abgemildert werden. Die CDU-Politikerin fordert die Abschaffung des Sondertatbestands der Politikerbeleidigung und eine generelle Reform der Beleidigungsdelikte im Strafgesetzbuch.
Geiert hat einen entsprechenden Antrag für die kommende Woche anstehende Justizministerkonferenz eingebracht. „Einen besonderen strafrechtlichen Schutz für Politikerinnen und Politiker halte ich nicht für erforderlich“, sagte die Ministerin dem stern. Der einschlägige Paragraf 188 habe bisher keine Angriffe auf Amts- und Mandatsträger effektiv verhindert.
Im Antrag Sachsens für die Tagung in Hamburg wird Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) aufgefordert, „eine grundlegende Reform der Beleidigungsdelikte“ zu prüfen. Als Alternative könne auch der Tatbestand der Politikerbeleidigung auf jene Äußerungen begrenzt werden, die geeignet seien, „die Menschenwürde der Betroffenen anzugreifen“.
Aus Sicht Geierts schürt der Straftatbestand der Politikerbeleidigung bei vielen Menschen die Sorge, dass „eine polemische Auseinandersetzung“ in der politischen Debatte „nicht mehr ohne Weiteres möglich“ sei. Dabei gehe es nicht darum, Politikerinnen und Politiker ohne Schutz zu lassen: Schwerwiegende Beleidigungen könnten dann weiterhin über den allgemeinen Tatbestand geahndet werden.
Der Freistaat Sachsen bittet die Bundesregierung deshalb, die Politikerbeleidigung im Strafgesetzbuch abzuschaffen oder mindestens stark einzuschränken, sowie den Paragrafen 185 des Strafgesetzbuches zu präzisieren. Insgesamt sollte die Systematik der Beleidigungsdelikte reformiert werden, sagte Geiert. Dies erhöhe die Rechtssicherheit, wahre den Persönlichkeitsschutz – und stärke die Meinungsfreiheit.
Der Paragraf 188 existiert im Strafgesetzbuch seit dem Jahr 1951 und geht inhaltlich auf eine Verordnung von Reichspräsident Paul von Hindenburg aus dem Jahr 1931 zurück. Der Straftatbestand wurde 2021 im Zuge des Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität stark ausgeweitet und deutlich repressiver gestaltet.
Seitdem dürfen die Behörden ohne jeweilige Anzeige der Betroffenen auch von Amts wegen ermitteln. Zudem kann die Schmähung von Politikern besonders hart bestraft werden. Bei Beleidigungen droht eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren; üble Nachrede oder Verleumdung können mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden.
Bei der Zentralen Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI) waren im vergangenen Jahr 6246 Meldungen nach Paragraf 188 des Strafgesetzbuches eingegangen – deutlich mehr als in den Vorjahren. Das hatte das Bundeskriminalamt im März auf Anfrage des stern mitgeteilt. 2024 wurden 4439 Fälle registriert, 2023 waren es 2598. 2022 gab es nur 1404 gemeldete Verstöße.
Politikerbeleidigung schon länger Streitthema
Die politische Debatte über den Straftatbestand der Politikerbeleidigung ist nicht neu. Die AfD hatte bereits im vergangenen Jahr im Bundestag erfolglos die Streichung des Paragrafen 188 beantragt. Anfang dieses Jahres verlangte auch Unionsfraktionschef Jens Spahn zumindest eine Reform. Später schloss sich unter anderem der hessische CDU-Ministerpräsident Boris Rhein im stern dieser Forderung an.
Zuletzt war ein Facebook-Nutzer vom Amtsgericht Heilbronn rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen verurteilt worden. Er hatte Bundeskanzler Friedrich Merz einen „Lügenfritz“ genannt.
Die Staatsanwaltschaft Heilbronn geht zudem gegen einen Mann vor, der den Kanzler als „Lackaffen“ bezeichnet hatte. Dieser Strafbefehl ist jedoch bisher nicht rechtskräftig, da der Mann Einspruch einlegte.
Anlass der Strafverfolgung war ein Besuch von Merz in Heilbronn im vergangenen Oktober. Damals gingen unter einem Facebook-Post der Polizei, in dem über ein Flugverbot informiert wurde, hunderte Kommentare ein. Danach leitete die örtliche Ermittlungsbehörde in 38 Fällen Verfahren wegen Politikerbeleidigung nach Paragraf 188 ein.