Justizreform Mehr Aufgaben für Sachsens Amtsgerichte

Die Zuständigkeiten der Amtsgerichte haben sich geändert. (Archivbild) Foto: Hendrik Schmidt/dpa
Die Zuständigkeiten der Amtsgerichte haben sich geändert. (Archivbild) Foto
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Nachbarschaftsstreitereien sind jetzt grundsätzlich eine Sache fürs Amtsgericht. Was das für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet.

Die 25 Amtsgerichte in Sachsen haben seit Jahresbeginn neue Aufgaben übertragen bekommen. Wie das Justizministerium mitteilte, sind die Gerichte ab sofort für Zivilverfahren mit einem Streitwert von bis zu 10.000 Euro zuständig. Bislang lag die Grenze bei 5.000 Euro. Verfahren mit höheren Zuständigkeitsstreitwerten laufen an den Landgerichten.

Bürgerinnen und Bürger könnten durch die Reform mehr Konflikte in der Nähe ihres Wohnorts durch ein Amtsgericht klären lassen, teilte das Justizministerium mit. Anders als an den Landgerichten bestehe dort kein Anwaltszwang. 

Neu sei auch, dass die Amtsgerichte ab jetzt grundsätzlich für Nachbarschaftsstreitigkeiten zuständig seien. Im Gegenzug wurden Vergabesachen und einige andere Themen an die Landgerichte gegeben. 

Die Regelungen sind im Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte verankert, das am 1. Januar in Kraft trat.

dpa