Besinnen statt Party in Clubs oder Kneipen: Am Karfreitag, an dem der Kreuzigung Jesu gedacht wird, gilt das sogenannte Tanzverbot. Der Karfreitag zählt zu den stillen Feiertagen, ebenso wie der Volkstrauertag und der Totensonntag. An diesen besonders geschützten Tagen können je nach Region Tanz, Musik und bestimmte Filme im Kino untersagt sein. Was genau verboten ist, definieren die Gesetze der jeweiligen Bundesländer.
In Sachsen gehen die Regelungen aus dem Gesetz über Sonn- und Feiertage hervor. Demnach sind am Karfreitag öffentliche Tanzveranstaltungen und andere öffentliche Vergnügungen, die dem ernsten Charakter dieses Tages zuwiderlaufen, während des ganzen Tages untersagt. Auch öffentliche Sportveranstaltungen sind nicht erlaubt. Die Geschäfte des Einzelhandels bleiben an diesem Tag geschlossen.