Urteil zur Landtagswahl
Beschwerden gegen sächsische Landtagswahl erfolglos

Die Beschwerden gegen die sächsische Landtagswahl blieben erfolglos. (Symbolbild) Foto: Jan Woitas/dpa
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Stimmensprünge, Softwarepanne, Korrektur: Trotz Beschwerden bleibt das sächsische Ergebnis der Landtagswahl bestehen. Was hinter den Vorwürfen und der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes steckt.

Zwei gegen die Landtagswahl in Sachsen 2024 eingelegte Beschwerden sind erfolglos. Dies entschied der Verfassungsgerichtshof in Leipzig. Mögliche Fehler bei der Ermittlung des amtlichen Wahlergebnisses konnten nicht festgestellt werden, wie es zur Begründung hieß.

Die Beschwerdeführer hatten Diskrepanzen in der Darstellung der Stimmenentwicklung in der Wahlpräsentation des Landeswahlleiters im Vergleich zum vorläufigen Wahlergebnis und zum amtlichen Endergebnis gerügt. Es habe unerklärliche Stimmensprünge gegeben, die rechnerisch nicht mit dem Wahlergebnis vereinbar seien, hieß es. Es wurden Fehler in der eingesetzten Wahlsoftware und strukturelle Mängel im Auszählungsprozess vermutet.

Der Verfassungsgerichtshof hat die Beschwerden dagegen als unzulässig verworfen. Die Wahlpräsentation diene der unverbindlichen Information der Öffentlichkeit über den Fortschritt des Wahlprozesses und sei nicht Bestandteil der amtlichen Ergebnisermittlung. Sie beruhe auf vorläufig gemeldeten Zwischenergebnissen, die in eine Datenbank eingepflegt und im laufenden Wahlprozess von den Gemeinden zurückgenommen und korrigiert sowie aktualisiert werden können. Dies könne zeitweilig zu Stimmensprüngen führen.

Softwarepanne bei der Sitzverteilung – Ergebnis korrigiert

Bei der Landtagswahl am 1. September 2024 wurde die CDU mit 31,9 Prozent stärkste Kraft vor der AfD (30,6 Prozent). Dahinter rangieren das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) (11,8), die SPD (7,3), die Grünen (5,1) und die Linken (4,5). Die Linken zogen wegen gewonnener Direktmandate als Fraktion in den Landtag ein.

Bei der Berechnung der Sitzverteilung im neuen sächsischen Landtag hatte es eine Panne gegeben. Aufgrund eines Softwarefehlers wurde nach der Landtagswahl eine falsche Anzahl der Mandate für die einzelnen Parteien veröffentlicht, wie die Landeswahlleitung mitgeteilt hatte. Daraufhin musste das Ergebnis korrigiert werden.

dpa