Urteil Mutter bekommt Bewährung für Tod ihres Babys in der Wanne

Das Gericht ordnete für die Frau aufgrund ihrer emotional instabilen Persönlichkeit eine Therapie an. (Archivbild) Foto: Annett
Das Gericht ordnete für die Frau aufgrund ihrer emotional instabilen Persönlichkeit eine Therapie an. (Archivbild) Foto
© Annett Gehler/dpa
Das kleine Mädchen lebte nur wenige Minuten und starb schließlich kurz nach der Geburt in der Badewanne. Warum das Gericht die Mutter dennoch nicht ins Gefängnis schickt und eine Therapie anordnet.

Mildes Urteil für den Tod eines Neugeborenen im Weimarer Land: Das Landgericht Erfurt verurteilte die Mutter wegen Totschlags im minderschweren Fall zu einer zweijährigen Strafe – ausgesetzt zur Bewährung. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die 38-Jährige im Oktober 2023 allein in der heimischen Badewanne ein lebensfähiges und gesundes Mädchen zur Welt brachte, das anschließend erstickte beziehungsweise im Wasser ertrank. Der Vorsitzende Richter Markus von Hagen sprach von einem tragischen Fall und einer schwierigen Entscheidung.

Die mehrfache Mutter stammt selbst aus problematischen Familienverhältnissen und leidet an einer Borderlinestörung. Das Gericht wies aufgrund ihrer emotional instabilen Persönlichkeit eine Therapie an. Ihre Schwangerschaft hatte sie laut dem Richter verheimlicht, da sie wegen ihres geringen Selbstwertgefühls Angst hatte, ihren Partner zu enttäuschen und die Beziehung zu verlieren. Zum Zeitpunkt der Geburt sei sie von den Wehen in der Wanne überrascht worden. Sie sei in dem Moment überfordert und einem "Affektsturm" ausgesetzt gewesen. Ihre Steuerungsfähigkeit sei zum Tatzeitpunkt erheblich gemindert gewesen.

Tat nach der Geburt vertuscht

Nach der Geburt ihrer Tochter habe sie das Kind hochgenommen und es wahrscheinlich an ihren Körper gepresst, um so zu verhindern, dass es Laute von sich gibt. Dadurch erlitt das Baby Luftnot. Anschließend legte sie den Säugling wieder in das Wasser, wo er schließlich ertrank. Danach nabelte sie das kleine Mädchen fachgerecht ab, wickelte es in Handtücher, säuberte das Bad und legte es im Schlafzimmer ab. Anschließend setzte sie sich zu ihrem Partner und den anderen Kindern an den Mittagstisch – ohne etwas von der Geburt und dem toten Baby zu sagen.

Die Aussage der Angeklagten von einer Totgeburt sei anhand von Gutachten widerlegt, sagte von Hagen. Der 38-Jährigen sei in dem Prozess anzumerken gewesen, wie ihr die Tat und auch das Verfahren selbst zusetzten. "Sie leidet unter Schuldgefühlen – und das zurecht", so von Hagen. Sie sei nach einer zuvor schon einmal verheimlichten Schwangerschaft in einer früheren Beziehung, die dann aber in der Adoption des Kindes endete, "ungebremst in die Katastrophe" geschlittert.

Zwischen Schuld und Zukunft der Familie

Es wäre ihr nicht gedient damit, sie einzusperren, auch wenn das vertretbar wäre, meinte der Vorsitzende Richter zugleich mit Blick auf ihre Familie. Eine Gefängnisstrafe hätte nicht nur gravierend in ihr Leben, sondern auch in das ihrer Kinder und ihres Partners eingegriffen. Es sei in der jetzigen Konstellation nicht davon auszugehen, dass sich so etwas wiederhole.

Gregor Peter Schmitz mit den Buchstaben GPS

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Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre Haft wegen Totschlags im minderschweren Fall gefordert – die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

dpa