
6. Finanzielle Spielräume kalkulieren
Menschen altern ganz verschieden – deshalb lässt sich nicht pauschal sagen, was das Leben später einmal kosten wird. Zur Orientierung: Die Pflegekasse zahlt bei schwerster Hilfsbedürftigkeit (Pflegegrad 5) zwischen 901 und 2005 Euro im Monat, außerdem einen Grundbetrag von 125 Euro für zusätzliche Entlastungsleistungen. Auf letzteren Betrag haben Menschen aller Pflegegrade einen Anspruch. Aber Pflege ist in der Regel erheblich teurer. Deshalb müssen Pflegebedürftige meist aus eigener Tasche zuzahlen – je nach Bedarf, Pflegeeinrichtung und Ort. Werden Umbauten an der eigenen Wohnung nötig, zum Beispiel eine Türverbreiterung oder der Einbau eines barrierefreien Badezimmers, zahlt die Pflegekasse einmalig bis zu 4000 Euro.
Menschen altern ganz verschieden – deshalb lässt sich nicht pauschal sagen, was das Leben später einmal kosten wird. Zur Orientierung: Die Pflegekasse zahlt bei schwerster Hilfsbedürftigkeit (Pflegegrad 5) zwischen 901 und 2005 Euro im Monat, außerdem einen Grundbetrag von 125 Euro für zusätzliche Entlastungsleistungen. Auf letzteren Betrag haben Menschen aller Pflegegrade einen Anspruch. Aber Pflege ist in der Regel erheblich teurer. Deshalb müssen Pflegebedürftige meist aus eigener Tasche zuzahlen – je nach Bedarf, Pflegeeinrichtung und Ort. Werden Umbauten an der eigenen Wohnung nötig, zum Beispiel eine Türverbreiterung oder der Einbau eines barrierefreien Badezimmers, zahlt die Pflegekasse einmalig bis zu 4000 Euro.
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