Mehr als jeder zweite Palliativmediziner lehnt den ärztlich assistierten Suizid ab. In einer am Dienstag in Berlin veröffentlichten Umfrage der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) unter rund 1800 Ärzten und Pflegern erklärten 56 Prozent der befragten Mediziner, sie würden selbst nicht Beihilfe zum Sterben leisten.
Drei Viertel der Ärzte gaben an, sie seien in den vergangenen fünf Jahren von durchschnittlich zehn Patienten um Suizidassistenz gebeten worden. 47 der Befragten, davon 28 Ärzte, erklärten, mindestens einem Menschen Beihilfe zum Sterben geleistet zu haben. Allerdings wird der Studie zufolge sehr Unterschiedliches darunter verstanden - von der Beratung über mögliche Angebote bis hin zur Bereitstellung von Substanzen.
Zahlreiche Experten werden vom Bundestag gehört
Am Mittwoch befasst sich der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Bundestags mit den vier Gesetzentwürfen zur Neuregelung der Sterbehilfe. Dabei sollen zahlreiche Sachverständige gehört werden. Vier fraktionsübergreifende Gruppen haben Vorschläge unterbreitet, die von einer liberalen Regelung insbesondere für Ärzte bis zu einem Verbot der Suizidbeihilfe reichen. Entschieden werden soll ohne Fraktionszwang über die Neuregelung im November.
"Eine Normalisierung des ärztlich assistierten Suizids wäre ebenso der falsche Weg wie dessen strafrechtliches Verbot", erklärte der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP), Lukas Radbruch.
Geschäftsmäßige Sterbehilfe soll strafbar bleiben
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz forderte, die Suizidbeihilfe müsse grundsätzlich straffrei bleiben. Nur organisierte Suizidangebote sollten verboten werden. "Wenn ein naher Verwandter seinem Angehörigen aus Gewissensgründen beim Suizid hilft, müssen dies Staat und Gesellschaft akzeptieren", erklärte Stiftungsvorstand Eugen Brysch. Es müsse aber eingegriffen werden, wenn der Suizid eines Menschen organisiert gefördert werde.
Auch der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken, Alois Glück, befürwortet die Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Sterbehilfe. "Solche Angebote dürfen nicht durch die Hintertür salonfähig gemacht werden", erklärte Glück. Er unterstützt daher einen Gesetzentwurf der Abgeordneten Michael Brand (CDU) und Kerstin Griese (SPD), der ein Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe vorsieht. Der Entwurf hat im Bundestag bislang die meisten Unterstützer.