Nach der Tötung eines Kleinkinds in Rheinland-Pfalz muss neu geprüft werden, ob es nicht doch Mord war. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob das Urteil des Landgerichts Trier gegen den früheren Freund der Mutter auf, wie aus einer am Freitag veröffentlichten Entscheidung hervorgeht. Das Landgericht hatte den damals 20-Jährigen im Januar 2025 wegen Totschlags verurteilt. (Az. 3 StR 200/25)
In Castrop-Rauxel wurde ein 17-Jähriger von einer Gleichaltrigen erstochen. Sie sagt, sie habe sich gegen eine Vergewaltigung gewehrt. Doch die Polizei bezweifelt das.
Mitten in der Nacht brennt ein Zelt für Obdachlose. Sechs Menschen sind dadurch in großer Gefahr, zwei werden verletzt. Die Polizei hat schnell einen Verdächtigen ermittelt.