Seit Montag, 11:30 Uhr, ist Roman Polanski wieder ein freier Mann. Zumindest was den Arrest in seinem Schweizer Chalet betrifft. Doch hat das Auslieferungsverfahren um den am 26. September 2009 bei der Einreise in Zürich festgenommenen Filmemacher einiges verändert, und die Kunstszene sowie ihre Betrachter sind tief gespalten, was die Beurteilung der Causa Polanski betrifft.
Neben technischen Neuerungen - die Schweizer Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf nahm den Fall Polanski zum Anlass, das Verfahren mit Auslieferungsgesuchen zu ändern, es werde nun genauer geprüft -, hat das mediale Wiederaufrollen des in den USA weiterhin ausstehenden Prozesses gegen Polanski wegen Vergewaltigung einer 13-Jährigen vor 33 Jahren zur öffentlichen Diskussion über wichtige Fragen geführt: Darf ein Verbrechen wie Vergewaltigung verjähren? Sind Künstler anders zu behandeln als andere Menschen? Und nun kommt noch eine hinzu, mit der sich viele Menschen schon immer schwertun: Warum ist Recht nicht Gerechtigkeit?
"Unstimmigkeiten"
Die Schweiz habe die Auslieferung Polanskis an die USA abgelehnt, weil man keinen Zugriff auf die für die endgültige Klärung des Sachverhalts notwendigen Papiere bekommen habe, begründete Justizministerin Widmer-Schlumpf die Entscheidung für die Aufhebung von Polanskis Chalet-Arrest und die Abnahme der Fußfessel. Gemeint ist damit vor allem das Protokoll des zuständigen US-Richters, vor dem sich Polanski 1978 verantworten sollte. Polanski und seinen Anwälten zufolge gab es eine Vereinbarung, dass die Strafe mit dem Aufenthalt in einer psychiatrischen Klinik und einer Bewährungsstrafe verbüßt sei. Als der seit Ende der 60er Jahre in Kalifornien lebende Polanski wenige Tage vor Prozessbeginn erfuhr, dass er stattdessen doch zu einer Gefängnisstrafe verurteilt werden sollte, sei er geflohen. Der polnischstämmige Regisseur lebte seitdem in Frankreich und hat die USA nie wieder betreten.
Besagter Richter wurde später zu diesen Vereinbarungen befragt. Das entsprechende Protokoll sei der Schweizer Justiz jedoch nicht zur Verfügung gestellt worden. Das weise auf Unstimmigkeiten hin, so Widmer-Schlumpf auf der Pressekonferenz am Montagnachmittag. "Wir haben zu beurteilen, ob eine Auslieferung zu rechtfertigen ist oder nicht." Und dann sagte sie den einen, alles erklärenden Satz: "Ich beurteile nicht Schuld oder Unschuld von Polanski."
Gerechtigkeit für Samantha Gailey
Es ist genau dieser Satz, der die Menschen verstimmt, deren Gerechtigkeitsempfinden sich in den vergangenen zehn Monaten am Fall Polanski aufgerieben hat. Denn auch wenn im Auslieferungsverfahren das Recht angewandt wurde, wird es für Samantha Gailey, wie das Mädchen hieß, das Polanski damals missbrauchte, auch jetzt keine Gerechtigkeit geben. Weil sie endlich ihr Leben ohne die permanente Erinnerung an Polanski leben möchte, hat sie sogar schon eine Einstellung des Verfahrens beantragt - vergeblich.
Die Gerechtigkeit, wenn es sie denn gibt, muss Gailey wohl in sich selbst finden.