Klage gegen Sony/ATV Paul McCartney will seine Song-Rechte zurück

"Hey Jude", "Yesterday", "Let It Be" und viele mehr: Wie Paul McCartney nun die Rechte an seinen weltberühmten Beatles-Song zurückerlangen möchte und welchen großen Gegner er dafür besiegen muss.

Um seine Rechte an legendären Hits der Beatles wiederzuerlangen, reichte Paul McCartney in New York Klage gegen den Musikverlag Sony/ATV ein. Dies berichtete neben anderen Medien der "Hollywood Reporter" am Mittwoch.

Der Sänger und Songschreiber, der viele Lieder der Beatles verfasste, will nach Medieninformationen das Copyright für Songs zurückbekommen, welche er zwischen 1962 und 1971 mit seinem Bandkollegen John Lennon schrieb. Die Rechte unter anderem für "Hey Jude", "Yesterday" und "Let It Be" hatte der heute 74-Jährige damals an verschiedene Musikverlage verkauft.

Paul McCartney verkaufte Rechte an Michael Jackson

Sie gehörten zu einem umfangreichen Lieder-Katalog, den Michael Jackson in den 80er Jahren erwarb und später in das Joint Venture Sony/ATV überführte, an dem der Popstar die Hälfte der Anteile hielt. Nach Jacksons Tod verkauften seine Erben diese Anteile an Sony.

Laut Medien gehen McCartneys Anwälte davon aus, dass er die Rechte gemäß einer amerikanischen Urheberrechts-Regelung ohnehin ab dem Jahr 2018 zurückerhält. Er könne sich jedoch nicht sicher sein, dass das ohne Rechtsstreit passiere. Gerade erst im vergangenen Jahr hatte die britische Band Duran Duran einen ähnlichen Prozess um die Rechte an eigenen Songs gegen Sony/ATV verloren.

DPA
sve

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