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Kaum kommen die ersten Sonnenstrahlen hervor, kommen die Menschen aus ihren Häusern – und machen sich fleißig an Gärten und Balkonen zu schaffen. Schließlich wartet nach einem langen Winter eine Menge Gartenarbeit darauf, erledigt zu werden. Was vielen nicht bewusst ist: Wer zu eifrig ist, kann dafür bestraft werden. Denn bestimmte Tätigkeiten dürfen nur zu einer dafür verordneten Jahreszeit ausgeführt werden.
Es gelten Regeln für das Schneiden einer Hecke
Es geht um das (Ab-)Schneiden der Hecke. Das ist in Deutschland nur zwischen Oktober und Februar erlaubt. Ab dem 1. März bis zum 30. September gilt dann Heckenschneideverbot. Was zunächst absurd klingt, hat einen guten Grund. Denn in Hecken und Gebüschen können Tiere leben, Vögel wählen diese zum Beispiel gerne als Nistplätze. Beim Herunterschneiden könnten deren Lebensräume zerstört oder die Tiere schlimmstenfalls sogar verletzt werden.
Das Verbot ist übrigens nicht neu, es stammt aus dem Bundesnaturschutzgesetz, genauer gesagt Paragraph 39. Darin heißt es laut "Bußgeldkatalog 2021": "Es ist verboten, […] Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen".
Wer das Verbot ignoriert, dem droht nicht nur ein böser Blick vom Nachbarn, sondern tatsächlich ein saftiges Bußgeld. Da es sich beim Heckeschneiden um einen Gesetzesverstoß handelt, kann dieser auch zur Anzeige gebracht werden.
Es drohen sogar Geldstrafen
Für Gartenarbeit angezeigt werden? Das geht? Ja, der*die eine oder andere musste es schon am eigenen Leib erfahren: Wer sich nicht an die Fristen hält, muss diesen Fehler buchstäblich teuer bezahlen. Es drohen je nach Bundesland sogar Bußgelder bis zu 100.000 Euro. Das ist laut Bußgeldkatalog in Mecklenburg-Vorpommern zum Beispiel der Fall, aber nur wenn die Pflanze über 100 Meter hoch und geschützt ist. In der Regel richten sich die Strafen also nicht nur an den Ort, sondern auch an die Größe der Hecke. Bei einer Höhe bis zu 10 Metern sind meist zwischen 50 bis 1.000 Euro fällig.
Wie umgehe ich die Strafe? Keine Sorge, der Garten muss trotzdem den Sommer über nicht wildwüchsig werden. Denn das vorsichtige Beschneiden der Pflanzen und Bäume zu deren Gesunderhaltung oder das Entfernen von Zuwächsen bleibt erlaubt. Dabei aber immer aufpassen, dass man keine Vögel in ihrem Zuhause stört.
Quellen: "Chip", "T-Online", Bußgeldkatalog,Bundesnaturschutzgesetz
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