Der frühere TV-Moderator Andreas Türck hat zum Auftakt seines Vergewaltigungs-Prozesses in Frankfurt seine Unschuld beteuert und gleichzeitig zwei Richter als befangen abgelehnt. Die Berufsrichter der 27. Strafkammer hätten im Zwischenverfahren die schweren Ermittlungsfehler der Staatsanwaltschaft ignoriert und verlängert, erklärt die Verteidigerin Susanne Wagner. Der 36 Jahre alte Türck selbst macht von seinem Schweigerecht Gebrauch und sagt lediglich: "Ich lege Wert auf die Feststellung, dass ich unschuldig bin."
Türck wird vorgeworfen, vor drei Jahren eine Bar-Bekanntschaft auf einer Frankfurter Main-Brücke mit Gewalt zum Oral-Sex gezwungen zu haben. Die heute 29 Jahre alte Frau tritt in dem Prozess als Nebenklägerin auf und war auch im Verhandlungssaal. Sie soll nach den Plänen des Gerichts erst in der kommenden Woche als Zeugin gehört werden.
Stand das Opfer unter starkem Drogen- und Alkoholkonsum?
In ihrer 56 Seiten starken Antragsbegründung verlas Türcks Anwältin zahlreiche Telefonprotokolle der Polizei, die auf einen starken Drogen- und Alkoholkonsum der Frau schließen lassen. Die Staatsanwaltschaft hatte die Vergewaltigungsermittlungen im August 2002 zunächst für Monate gestoppt, um ein anderes Verfahren um Drogenhandel nicht zu gefährden, aus dem die Türck belastenden Telefonmitschnitte stammten.
"Die Staatsanwaltschaft entschied sich in der Stunde Null gegen die Sicherung objektiver Beweismittel", sagt Wagner. So habe es keine ausreichenden Untersuchungen zum Drogenkonsum oder zu den Verletzungen des angeblichen Opfers gegeben. Auch sei nicht untersucht worden, ob die Drogen die Wahrnehmung der körperlich geschwächten Frau hätten beeinflussen können. Immerhin habe eine psychologische Gutachterin unbewusste Falschaussagen nicht ausgeschlossen.
Unvollständige Ermittlungsakten
Das Gericht habe diese und andere Fehler ignoriert und sei "voll auf Verurteilungskurs", meint die Verteidigerin. Die Ermittlungsakten aus der Drogensache seien nicht herangezogen und die Gesprächsprotokolle aus der fraglichen Nacht nicht vollständig bei den Akten. Die Verteidiger verlangen die Unterbrechung der Hauptverhandlung bis zur Beiziehung der Ermittlungsakten aus dem Drogenverfahren. Die Staatsanwaltschaft stützt ihre Anklage laut Prozessvertreter Wilhelm Möllers nicht auf die umstrittenen Telefonprotokolle. Über die Befangenheit der Richter muss in den nächsten Tagen eine andere Kammer des Landgerichts entscheiden. Einstweilen wird der Prozess fortgesetzt.
Die Verteidigung wendet sich auch gegen die "stillschweigende und klammheimliche" Hinzuziehung eines weiteren Gutachters zur Zeugenglaubwürdigkeit. Dies sei nicht mit der Verteidigung abgesprochen worden. Auch lasse die geplante Reihenfolge der Zeugenvernehmungen eine für Türck ungünstige Dramaturgie erkennen, kritisiert die Anwältin das Gericht. Sie verlangt, die Nebenklägerin als Hauptbelastungszeugin zuerst zu vernehmen. Ursprünglich war Türcks bester Freund, der in der fraglichen Nacht dabei gewesen war, als erster Zeuge vorgesehen.