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#MeToo Rapperin Schwesta Ewa schildert sexuelle Übergriffe - und wird angezeigt

Ewa Malanda, besser bekannt als Schwesta Ewa
Ewa Malanda, besser bekannt als Schwesta Ewa
© Arne Dedert/ / Picture Alliance
Sie sei während ihrer Zeit in der Untersuchungshaft von Wärtern sexuell belästig worden, behauptet Schwesta Ewa. Die Staatsanwaltschaft ermittelt nun - allerdings gegen die Rapperin.

Die Enthüllungen über Harvey Weinstein waren nur der Anfang, spätestens seit mehrere Schauspielerinnen in der "Zeit" von ihren Erfahrungen mit Regisseur Dieter Wedel berichteten, ist die #MeToo-Debatte auch in Deutschland angekommen. Einige der Vorwürfe sind schon lange bekannt - doch man hat den Frauen nicht Glauben geschenkt oder die Vorwürfe bewusst unter Verschluss gehalten. 

Frauen zuhören, ihnen glauben und ihre Vorwürfe überprüfen: Das sollte eigentlich die Lehre aus diesen Fällen sein. Die Rapperin Schwesta Ewa hat jedoch etwas anderes erlebt. 

Die 33-Jährige hat im vergangenen November ein Video veröffentlicht, in dem sie in gewohnt drastischer Art über ihre Zeit in der Untersuchungshaft spricht. Was sie dort erlebt hat, schildert Schwesta Ewa so: "Wisst ihr, dass Wärter zu mir gekommen sind? Um elf Uhr, zehn Uhr, zehn Uhr, elf Uhr zwölf Uhr nachts, bei mir an der Glocke geklingelt haben und mich bumsen wollten?"

Hier geht es zum Video (ab Minute 23:25)

Was die Musikerin hier beschreibt, ist nichts anderes als sexuelle Belästigung. Eine Anschuldigung, die Ewa Malanda, wie sie mit bürgerlichem Namen heißt, Ende November auch im stern erhoben hat. Damals sagte sie: "Ein Wärter wollte mir an die Wäsche. Ich habe den abblitzen lassen. Da hat er im Wäschekeller mit einer anderen gefickt." Auf Nachfrage bestätigte sie am Dienstag die Vorwürfe und betonte, derlei Vorkommnisse seien dort gang und gäbe.

Strafanzeige gegen Schwesta Ewa

Auch die Staatsanwaltschaft hat Kenntnis von diesem Video erlangt - und reagiert. Allerdings anders, als man vielleicht erwartet hätte: Dem Vorwurf der sexuellen Belästigung wird nicht nachgegangen. Stattdessen wurde gegen die Rapperin ein Verfahren wegen des Verdachts der üblen Nachrede zum Nachteil von Bediensteten der JVA Frankfurt III eingeleitet. Die Strafanzeige hat die Anstaltsleitung gestellt, es geht um diese Passage in Malandas Video: 
"Wisst Ihr, mit was für einer Schikane, Beamtenschikane ich wegen Schwesta Ewa überhaupt dort gelebt habe im Knast? Wisst Ihr, was da los ist? Wisst Ihr, dass vier, fünf Frauen sich in zwei, drei Jahren in der JVA Preungesheim das Leben genommen haben aufgrund von Beamtenschikane, aufgrund von Beamtenschikane? Wisst ihr, dass Wärter zu mir gekommen sind? Um 11 Uhr, 10 Uhr, 10 Uhr, 11 Uhr, 12 Uhr nachts bei mir an der Glocke geklingelt haben und mich bumsen wollten? Ey, deutsche Justiz, Alter."

Am 14. Dezember 2017 wurde die Musikerin zur Vernehmung vorgeladen, machte dort aber Gebrauch von ihrem Schweigerecht. Aus diesem Grund seien die Behörden den Vorwürfen gegen die JVA nicht weiter nachgegangen. Dem stern erklärt Malandas Anwalt Alexander Stevens das Verhalten seiner Klientin so: "Sie wurde als Beschuldigte vorgeladen." Deshalb habe sie nichts weiter gesagt.

Auf Anfrage des stern sagt die Staatsanwaltschaft hierzu: "Ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs von Gefangenen wurde bislang nicht eingeleitet, da ohne nähere Konkretisierung der von der Beschuldigten in den Medien bislang dazu gemachten Angaben ("Ein Wärter wollte mir an die Wäsche. Ich habe den abblitzen lassen. Da hat er im Wäschekeller mit einer anderen gefickt") noch nicht von einem Anfangsverdacht ausgegangen werden kann."

Das sieht Anwalt Alexander Stevens anders. Dem Video sei ein konkreter Anfangsverdacht zu entnehmen. Man hätte Malanda als Zeugin vernehmen können, nicht als Beschuldigte.

Schwesta Ewa saß 2016/2017 insgesamt acht Monate in Untersuchungshaft. Beim Prozess vor dem Frankfurter Landgericht wurde sie im Juni 2017 von den Vorwürfen der Zwangsprostitution freigesprochen, aber wegen Steuerhinterziehung und Körperverletzung zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig - sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung haben dagegen Revision eingelegt.

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