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Urteil Uschi Glas' Hautcreme bleibt "mangelhaft"

Im Streit um eine von Uschi Glas vermarktete Hautcreme hat die Münchner Schauspielerin eine Niederlage erlitten.

Ein Jahr nach dem vernichtenden Testergebnis über ihre Gesichtscreme hat die Schauspielerin Uschi Glas den Schadenersatzprozess gegen die Stiftung Warentest verloren. Das Berliner Landgericht entschied, dass die Stiftung Warentest die Schönheitspflege auch weiterhin "mangelhaft" nennen darf. Damit wurde die Klage der Herstellerfirma 4S-Marketing GmbH gegen die Stiftung wegen der Veröffentlichung des Testergebnisses abgewiesen. Neben wirtschaftlichen Verlusten sei der 61-jährigen Schauspielerin ein hoher Imageschaden entstanden, hatte die Klägerseite argumentiert.

Richter Michael Mauck sagte, es sei nicht nachgewiesen worden, dass die Tests der Stiftung fehlerhaft waren. Kläger-Anwältin Tanja Irion, die nicht zur Verkündung im Gericht erschien, will höchstwahrscheinlich Berufung gegen das Urteil einlegen. Die Stiftung Warentest sagte dagegen in einer ersten Erklärung im Gericht, die Einrichtung sehe sich in ihrer Neutralität und der Durchführung des Tests bestätigt.

Nach Angaben der Stiftung hatten 29 Frauen die Creme einen Monat lang getestet, jedoch nicht gewusst, dass es sich um ein von Uschi Glas vermarktetes Produkt handelt. Bei einem Teil der Probandinnen traten laut Testbericht unangenehme Hautreaktionen auf.

AP / DPA AP DPA

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