Viereinhalb Jahre nach der Einstellung des Verfahrens könnte der Fall Luc Besson (67) neu aufgerollt werden. Die Staatsanwaltschaft beim Pariser Berufungsgericht hat beantragt, die Ermittlungen gegen den französischen Filmregisseur wieder aufzunehmen. Das berichtete unter anderem "Le Figaro". Auslöser ist laut des Berichts eine DNA-Analyse, die die belgisch-niederländische Schauspielerin Sand Van Roy (38) in Auftrag gegeben hatte - und die nun neue Bewegung in einen der aufsehenerregendsten MeToo-Fälle Frankreichs bringen könnte.
Entscheidung in wenigen Wochen
Sand Van Roy hatte den Regisseur von "Das fünfte Element" erstmalig im Jahr 2018 beschuldigt, sie vergewaltigt zu haben. Doch das Strafverfahren wurde im Dezember 2021 auf Antrag der Staatsanwaltschaft eingestellt. Frankreichs höchstes Berufungsgericht bestätigte die Einstellung im Jahr 2023.
Nun hat ein niederländisches Labor ein Unterwäschestück der Klägerin untersucht, das sie am Abend des Vorfalls getragen haben soll. Die Staatsanwaltschaft kommt in ihrer Stellungnahme zu dem Schluss, dass diese Analysen ein "neues Element darstellen, das geeignet ist, neue Tatvorwürfe zu begründen und die Wiederaufnahme der Ermittlungen zum Zweck neuer Untersuchungen zu rechtfertigen". Am 2. Juni soll diesbezüglich eine Entscheidung fallen.
Wurde ein wichtiges Beweisstück nicht angemessen untersucht?
Bessons Anwalt Thierry Marembert erklärte, man werde "keinen Kommentar abgeben und die Entscheidung der Untersuchungskammer abwarten". Zugleich verwies er auf die bisherige Prozessgeschichte, die durchgängig zugunsten seines Mandanten ausgegangen sei: "Wie allgemein bekannt, führten Luc Besson und Sand Van Roy mehrere Jahre eine Beziehung. Seit Sand Van Roys Anzeige vom 18. Mai 2018 haben die Gerichte in der Sache viermal entschieden - Einstellung am 25. Februar 2019, Einstellung am 8. Dezember 2021, Bestätigung durch die Untersuchungskammer am 24. Mai 2022 und Ablehnung der Revision am 21. Juni 2023 -, und sind stets zu dem Schluss gelangt, dass Luc Besson unschuldig ist."
Sand Van Roys Anwalt Antoine Gitton wollte sich auf Anfrage nicht äußern.
Der Anwalt der Klägerin argumentiert in seinem Antrag hingegen, dass die DNA des Beschuldigten "eindeutig auf der Rückseite" jenes Unterwäschestücks nachgewiesen worden sei. Das Kleidungsstück sei während der Ermittlungen "nie angemessen untersucht" worden - eine "entscheidende materielle Tatsache, die ignoriert wurde".