Bas stellte aber zugleich klar, dass sie rechtlich keine andere Möglichkeit habe, als den alten Bundestag einzuberufen. Dazu sei sie verpflichtet, wenn ein Drittel der Abgeordneten dies beantrage. Dies sei aufgrund des von Union und SPD dazu gestellten Antrages der Fall.
"Der aktuelle Bundestag ist voll handlungsfähig", betonte Bas zudem. Die Verfassung sehe ausdrücklich vor, "dass es keine parlamentslose Zeit gibt", bis sich das neu gewählte Parlament konstituiert hat. Dies ist bislang für den 25. März vorgesehen. Zuvor soll auf Wunsch von Union und SPD der alte Bundestag am 13. und dann abschließend am 18. März über Ausnahmen von der Schuldenbremse für den Bereich Verteidigung sowie über ein neues 500-Milliarden-Euro-Sondervermögen für Investitionen in die Infrastruktur beraten.
Bas sagte, auch in früheren Fällen habe es solche Einberufungen des alten Bundestages gegeben, etwa für Entscheidungen über Einsätze der Bundeswehr. Gleichwohl rechne sie neben möglicher Verfassungsklagen auch damit, dass es in der Sitzung am Donnerstag zunächst im Parlament auch kontroverse Debatten über die Tagesordnung geben werde. Sie erwarte aber, dass es danach dann "eine ordentliche Auseinandersetzung" in der Sache geben werde.