Ziel der EU-Richtlinie sei ein einheitlicher Umgang mit Verstößen gegen EU-Sanktionen, darunter solche, die nach Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine beschlossen wurden. Dazu sollten die Definitionen der Straftaten sowie die damit verbundenen Strafen einheitlich geregelt werden. 18 Mitgliedstaaten - neben Deutschland auch etwa Frankreich, Österreich und Belgien - hätten die Richtlinie noch nicht in nationales Recht umgesetzt.
Die EU-Kommission leitete weitere Verfahren wegen nicht umgesetzter EU-Richtlinien ein. Eines betrifft alle Mitgliedstaaten mit Ausnahme von Dänemark. Dabei geht es um den beschleunigten Ausbau erneuerbarer Energien. Die EU-Richtlinie legt auch Ziele für Gebäude, Verkehr und Industrie fest. "Die Umsetzung der Gesetzgebung ist entscheidend, um den Ausbau einheimischer, sauberer Energie zu beschleunigen und den Ausstoß von Treibhausgasen im Energiesektor zu reduzieren", betonte die Kommission.