Die meisten Nutzerinnen und Nutzer kennen Whatsapp als Messenger-Dienst für private Chats mit Freunden oder der Familie. Inzwischen nutzen allerdings auch Unternehmen den Dienst: Verbraucherinnen und Verbraucher können über Whatsapp den Kundendienst kontaktieren oder sogar Bestellungen in Onlineshops aufgeben. Dahinter steckt dann meistens ein KI-Chatbot, der den Kunden antwortet.
Meta hat daraus ein Geschäftsmodell gemacht und kassiert Gebühren von den Unternehmen. In den vergangenen Monaten hat sich nach Konzernangaben allerdings noch ein anderes Phänomen entwickelt: reine KI-Anbieter, die ihre allgemeinen Chatbots - nach dem Vorbild von ChatGPT oder Google Gemini - über den Whatsapp-Dienst laufen lassen und sich so die Reichweite und die Server von Meta zunutze machen.
Eine solche Nutzung ist nicht im Sinne der Whatsapp-Mutter, die einen eigenen KI-Chatbot in die App eingebaut hat. Meta änderte im Oktober deshalb die Geschäftsbedigungen für die Whatsapp-Unternehmensfunktionen und schloss alle Firmen davon aus, deren Hauptgeschäft die Künstliche Intelligenz selbst ist. Es gilt eine Übergangsfrist bis Mitte Januar für Firmen, welche die Funktion bereits nutzen.
Die EU-Kommission vermutet nun, dass Meta damit gegen die europäischen Wettbewerbsregeln verstößt. Denn der Meta-eigene Chatbot soll auf Whatsapp verfügbar bleiben, als einziger allgemeiner KI-Assistent.
Der US-Konzern könnte damit einen unfairen Vorteil im Wettbewerb mit neuen Konkurrenten haben, teilte die Kommission mit. Brüssel wolle "verhindern, dass dominante digitale Marktführer ihre Macht missbrauchen, um innovative Wettbewerber zu verdrängen", erklärte EU-Wettbewerbskommissarin Teresa Ribera.
Meta wies den Verdacht der EU-Kommission als "unbegründet" zurück. Die Whatsapp-Systeme seien "nicht darauf ausgelegt, diese Belastung auszuhalten", teilte ein Whatsapp-Sprecher mit Blick auf die allgemeinen Chatbots mit. Verbraucherinnen und Verbraucher seien zudem nicht auf Whatsapp angewiesen, um auf konkurrierende KI-Assistenten zuzugreifen - dafür gebe es eigene Apps, E-Mail-Dienste und Suchmaschinen.
Für die am Donnerstag eingeleiteten Ermittlungen gibt es keine Frist. Bestätigen sich die Vorwürfe der EU-Kommission, kann sie ein Bußgeld gegen Meta verhängen. In einem anderen Fall hatte Brüssel bereits im April eine Strafe in Höhe von 200 Millionen Euro wegen Wettbewerbsverstößen auf den Meta-Plattformen Instagram und Facebook verhängt.
Im Zusammenhang mit Metas KI-Assistenten laufen in Italien bereits Ermittlungen. Die dortigen Wettbewerbsbehörden werfen dem Konzern vor, den Nutzerinnen und Nutzern auf Whatsapp seine KI-Funktion aufzuzwängen, ohne sie abstellen zu können. Diese Ermittlungen laufen unabhängig vom Verfahren der EU-Kommission.