Das Gericht konnte nach Angaben des Sprechers keinen Tötungsvorsatz feststellen. Es verurteilte den Mann unter anderem wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung und verbotenen Kraftfahrzeugrennens.
Die zuständige Kammer stellte demnach fest, dass der Angeklagte sein Auto auf Tempo 119 beschleunigt hatte, während nur 50 Stundenkilometer erlaubt waren. Er sei dann über eine rote Ampel gefahren, ohne sich des Haltesignals bewusst gewesen zu sein. Dadurch ereignete sich der tödliche Zusammenstoß.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine lebenslange Freiheitsstrafe unter anderem wegen Mordes gefordert. Die Verteidigung forderte eine bewährungsfähige Strafe. Der Haftbefehl wurde aufgehoben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Verkehrsunfall ereignete sich am 7. März 2024 in Mülheim an der Ruhr. Im Bereich einer Kreuzung kollidierte der Wagen des Angeklagten mit dem Kleinwagen der Eheleute. Die 46-jährige Frau starb trotz Notoperation noch in der Nacht. Ihr damals 46-jähriger Mann und ihr zehnjähriger Sohn erlitten schwere Verletzungen. Auch der Angeklagte sowie sein 25-jähriger Beifahrer wurden schwer verletzt.