Israels Oberstes Gericht: NGOs dürfen vorerst in Palästinensergebieten bleiben

Ein Gebäude von Ärzte ohne Grenzen im Gazastreifen
Ein Gebäude von Ärzte ohne Grenzen im Gazastreifen
© AFP
Wenige Tage vor seinem Inkrafttreten ist das von der israelischen Regierung verfügte Einsatzverbot für 37 internationale Hilfsorganisationen in den Palästinensergebieten vom Obersten Gericht des Landes ausgesetzt worden. Wie das Gericht in Jerusalem am Freitag mitteilte, wurde eine einstweilige Verfügung erlassen, mit der das eigentlich ab dem 1. März geltende Verbot ausgesetzt wird. Zu den inhaltlichen Fragen äußerte sich das Gericht jedoch nicht. 

Mehrere Hilfsorganisationen, darunter Ärzte ohne Grenzen (MSF), Care und Oxfam, hatten das ihnen drohende Einsatzverbot im Gazastreifen und im Westjordanland vor Gericht angefochten. Es ging auf eine seit dem 1. Januar geltende Änderung der israelischen Vorschriften für internationale Organisationen in den Palästinensergebieten zurück. Die Hilfsorganisationen sind seitdem verpflichtet, die Namen und Daten ihrer palästinensischen Mitarbeiter an die israelischen Behörden zu übermitteln. 

Weil 37 NGOs diese "erforderlichen Sicherheits- und Transparenzstandards" nicht eingehalten hätten, hatte die israelische Regierung ihnen im Dezember die Zulassung für die Palästinensergebiete entzogen. Den Organisationen wurde eine 60-Tage-Frist gesetzt, um vollständige Namenslisten zu übergeben. Damit drohte ein schrittweises Einsatzverbot ab dem 1. März.

Die unter anderem betroffene Hilfsorganisation MSF hatte ihre Weigerung mit Sicherheitsbedenken begründet. "Die israelischen Behörden zwingen humanitäre Organisationen zu einer unmöglichen Wahl: Entweder sie setzen ihre Mitarbeiter Risiken aus oder sie unterbrechen die lebensnotwendige medizinische Versorgung von Menschen in Not."

AFP