Bundesverfassungsgericht
Die Richter des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts, Gabriele Britz (l-r), Vizepräsident Ferdinand Kirchhof und Reinhard Gaier, stehen am 14.04.2015 in Karlsruhe (Baden-Württemberg) im Verhandlungssaal des Bundesverfassungsgerichts. Das Gericht verhandelt in Sachen Betreuungsgeld. 

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Das Bundesverfassungsgericht gilt als Hüter der Verfassung, denn es überprüft das Handeln aller anderen Staatsorgane, ist aber auch Teil der rechtsprechenden Staatsgewalt im Gebiet des Staats- und Vö...

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Merz in Halle

Merz weist SPD-Pläne zu Erbschaftsteuer zurück - Kanzler warnt vor Verunsicherung

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat den Plänen des Koalitionspartners SPD zur Reform der Erbschaftsteuer eine Absage erteilt. "Ich möchte nicht, dass die Weitergabe von Betrieben in den Familien durch Steuerlasten zusätzlich erschwert wird", sagte Merz am Mittwoch in einer Rede vor der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau. Gerade die mittleren und kleinen Unternehmen seien das "eigentliche Rückgrat unserer Volkswirtschaft" - und sie dürften nicht durch Steuerdebatten verunsichert werden, sagte der Kanzler.
Die bisherige Erbschaftsteuer hat umfassende Ausnahmen. (Symbolbild) Foto: Hans-Jürgen Wiedl/dpa-Zentralbild/dpa

Reformkonzept Was die SPD bei der Erbschaftsteuer plant

Die SPD hält die Erbschaftsteuer für ungerecht – denn die Reichsten zahlen wenig. Doch manche sehen ihr Konzept als Bedrohung. Was würde eine SPD-Reform bedeuten – etwa fürs Erben des Elternhauses?

Das Bundesverfassungsgericht gilt als Hüter der Verfassung, denn es überprüft das Handeln aller anderen Staatsorgane, ist aber auch Teil der rechtsprechenden Staatsgewalt im Gebiet des Staats- und Völkerrechts. Es sitzt in Karlsruhe und ist von einem befriedeten Bezirk umgeben. Es nahm seine Arbeit erst 1951, zwei Jahre nach Inkrafttreten des Grundgesetzes auf. Es hat bisher mehr als 150.000 Verfassungsbeschwerden entschieden, von denen nur 2,5 Prozent erfolgreich waren. Seine Entscheidungen binden die Verfassungsorgane von Bund und Ländern, alle Gerichte und Behörden der Republik. Wird ein Gesetz von Karlsruhe als verfassungswidrig erklärt, ist es nichtig und muss neu geregelt werden. Zuletzt geschehen bei den Auseinandersetzungen über Lebenspartnerschaften unter Homosexuellen.