Der gesetzlich festgeschriebene allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen. Weil dieser für die Kassen nicht kostendeckend ist, erheben sie einen Zusatzbeitrag, der von Kasse zu Kasse variiert. Der Zusatzbeitrag liegt im Schnitt bei um die 2,5 Prozent, er kann aber auch darüber oder darunter liegen.
Viele Krankenkassen hoben zum Jahreswechsel ihre Zusatzbeiträge an, um wieder Vermögen aufzubauen. "Im Laufe des Jahres 2025 haben zudem bereits sechs der Aufsicht des BAS unterstehende Krankenkassen ihren Zusatzbeitragssatz angehoben und es zeichnet sich ab, dass in den nächsten Monaten weitere Krankenkassen folgen werden", zitierte das "Handelsblatt" das BAS. Es bleibe abzuwarten, wie sich die Finanzlage durch die neuen Anhebungen entwickeln werde.