Laut Staatsanwaltschaft hatte die Firma der Angeklagten bundesweit den Bau schlüsselfertiger Solaranlagen samt Dachsanierung, Trassenbau und Anmeldung bei Netzbetreibern angeboten. Die 61-Jährige und der 64-Jährige hätten allerdings "unter Vortäuschung ihrer Leistungsfähigkeit und Leistungswilligkeit" gehandelt und "entsprechend ihrer vorgefassten Absicht" die vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt. Es fehlte bei den Projekten demnach an dem zugesicherten Anschluss ans Stromnetz.
Über die Eröffnung eines Hauptverfahrens wegen des Vorwurfs des besonders schweren Betrugs muss nun das Landgericht Dresden entscheiden. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft ist der 64-jährige Prokurist einschlägig vorbestraft und sitzt weiterhin in Untersuchungshaft. Die 61-jährige Geschäftsführerin befindet sich dagegen inzwischen wieder auf freiem Fuß. Beide Angeklagte bestritten die Tatvorwürfen demnach bislang.